Staatskanzlei

75. Jahrestag der Bücherverbrennungen

veröffentlicht am 10.05.2008

Zum 75. Jahrestag der Bücherverbrennungen am 10. Mai 1933 erklärt Ministerpräsident Matthias Platzeck: „Heute ist es 75 Jahre her, dass in deutschen Städten im Zuge der „Aktion wider den undeutschen Geist“ öffentlich Bücher verbrannt wurden. Diese Bücherverbrennungen waren keine spontanen Aktionen. Sie waren von den Nationalsozialisten, die erst knapp drei Monate zuvor die Macht ergriffen hatten, gut vorbereitet. Es blieb nicht dabei: Bücher, die die Nationalsozialisten als "entartet" oder als "undeutsch" deklarierten, wurden aus den öffentlichen Bibliotheken entfernt. Die Autoren bekamen Publikationsverbot und wurden verfolgt. Einige wurden verhaftet, misshandelt und ermordet. Andere gingen ins Exil oder wählten den Freitod. Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten demokratischen Errungenschaften. Der Jahrestag der Bücherverbrennung ist Anlass, sich dessen bewusst zu machen. Die Geschichte des Nationalsozialismus lehrt uns, was mit einer Gesellschaft geschieht, die die Meinungsfreiheit unterdrückt, die die kritische Auseinandersetzung mit sich selber und die Vielfalt der Anschauungen nicht toleriert, sondern verbannt. Für jedes Regime, das Menschen bevormunden will, sind all jene Feinde, die unabhängig denken und unabhängige Gedanken verbreiten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist auch heute noch weltweit keine Selbstverständlichkeit. In vielen Ländern werden Schriftsteller und Journalisten verfolgt. Und deshalb bleibt die Forderung nach Achtung des universalen Rechts auf Meinungsfreiheit, das 1948 – drei Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft - in die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ Eingang gefunden hat, sehr aktuell.“