Staatskanzlei

Keine Anrufung des Verfassungsgerichts

veröffentlicht am 26.08.2008

Die Landesregierung wird zu dem geplanten Volksbegehren „Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik" das Landesverfassungsgericht nicht anrufen. Mit ihrem heutigen Beschluss, der gemäß Landesverfassung möglich ist, verzichtet sie auf eine Klärung der Frage, ob das Volksbegehren mit der im Bundesberggesetz enthaltenen Rohstoffsicherungsklausel vereinbar ist.