Staatskanzlei

Brandenburg beteiligt sich an Bundesratsinitiative zum
Rentenrecht

veröffentlicht am 09.09.2008

Die brandenburgische Landesregierung setzt sich nachdrücklich für die Vorlage von Modellrechnungen mit dem Ziel der Angleichung der Renten in Ost und West ein. Eine entsprechende Vorlage von Sozialministerin Dagmar Ziegler wurde am Dienstag vom Kabinett gebilligt. Demnach wird sich Brandenburg gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Bundesländern und Berlin im Bundesrat für ein Ende der getrennten Rentenberechnungen in Ost und West stark machen. Ziegler betonte: „18 Jahre nach der Wiedervereinigung sind unterschiedliche Rentenwerte in Ost und West nicht mehr vermittelbar. Die Rente eines Durchschnittsverdieners in Ostdeutschland ist noch immer rund 12 Prozent niedriger als die Rente eines Durchschnittsverdieners in den westdeutschen Ländern.“ Ursache dafür seien unterschiedliche Ausgangswerte für die Berechnung der Renten in Ost und West. Der auf dem Einigungsvertrag basierende Berechnungsmodus sei nur übergangsweise vorgesehen gewesen und führe auch in Zukunft nicht zu einer Angleichung der Renten, sagte die Ministerin weiter. Viele Menschen empfänden dies als ungerecht und beklagten eine fehlende Perspektive für die Rentenangleichung. „Ein gemeinsamer Rentenwert in Ost und West ist daher ein überfälliger Schritt“, betonte die Sozialministerin. Wie Ziegler weiter erläuterte, plant die Bundesregierung trotz des steigenden Drucks derzeit von sich aus keine Initiative zur Angleichung der Renten in Ost und West. Daher hätten sich die ostdeutschen Bundesländer in den vergangenen Wochen auf die gemeinsame Bundesratsinitiative verständigt, unterstrich die Ministerin. Konkret wird die Bundesregierung mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag aufgefordert, Modellrechnungen für eine einheitliche Rentenberechnung vorzulegen. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf heutige und künftige Rentenbezieher dargestellt werden. „Wir gewinnen damit eine fundierte Grundlage für die weitere Diskussion“, sagte Ziegler. Ziel sei, auf dieser Basis konkrete Schritte hin zu einer vereinheitlichten Rentenberechnung einzuleiten.