Staatskanzlei

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zu Versorgungsfonds

veröffentlicht am 30.09.2008

Das Landeskabinett hat heute den von Finanzminister Rainer Speer vorgelegten Gesetzesentwurf für die Gründung eines Versorgungsfonds beschlossen. Der Entwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht. „Damit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann“, sagte Speer. „Die Einrichtung des Versorgungsfonds ist ein wichtiger Beitrag, um den Landeshaushalt zukunftssicher zu machen.“ In dem Sondervermögen „Versorgungsfonds“ sollen Rücklagen für spätere Pensionszahlungen an Beamte, die ab dem 1. Januar 2010 in den Landesdienst eintreten, gebildet werden. Dazu soll in den Haushaltsplänen ab 2010 neben den laufenden Personalausgaben für Beamte ein versicherungsmathematisch zu ermittelnder Vorsorgezuschlag ausgewiesen werden, der sich voraussichtlich zwischen 20% und 30% der entsprechenden Personalkosten bewegen wird. Diese Mittel sollen im Pensionsfonds gesammelt und am Kapitalmarkt unter strikter Beachtung der Anlagegrundsätze Sicherheit, Rendite und Liquidität angelegt werden. Für die ab 2010 neu in den Landesdienst eintretenden Beamten soll das sich bildende Kapitalvermögen die in der Regel erst nach 2040 fällig werdenden Pensionsausgaben vollständig abdecken. Darüber hinaus lässt der Gesetzentwurf für bereits heute aktive Beamte je nach Haushaltslage Zuführungen an den Versorgungsfonds zu, um deren Pensionen ab dem Jahr 2020 zumindest zum Teil daraus finanzieren zu können. Es ist vorgesehen, dem Fonds für diese bereits bestehenden Versorgungsansprüche den aus 2007 stammenden Haushaltsüberschuss von 402 Mio. Euro als Grundstock zuzuführen. Erforderlich wird der Aufbau eines kapitalgedeckten Versorgungsfonds, um eine übermäßige Belastung künftiger Landeshaushalte durch eine zunehmende Anzahl von Versorgungsempfängern zu vermeiden. Bislang führt das Land als Dienstherr keine Beiträge zur Alterssicherung für seine Beamten ab, sondern verpflichtet sich lediglich aufgrund des sogenannten Alimentationsprinzips, auch die Versorgungs-leistungen für seine pensionierten Beamten zu übernehmen. Dadurch erscheinen Beamte bisher in der aktiven Phase der Erwerbstätigkeit „kostengünstiger“ als angestellte Arbeitnehmer, für die das Land regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge zahlt. In der Ruhestandsphase muss das Land jedoch im Gegensatz zu den tarifbeschäftigen Arbeitnehmern für die Versorgung der pensionierten Beamten aufkommen. Durch den Neuaufbau der Landesverwaltung nach 1990 steigt die Anzahl der Versorgungsempfänger und Versorgungsleistungen von einem anfänglich sehr niedrigen Niveau kontinuierlich an. Lagen die Pensionszahlungen 2001 noch bei 11,3 Mio. €, so werden sie sich bis 2020 voraussichtlich auf rund 450 Mio. € erhö-hen und auch danach weiter ansteigen. Speer: "Eine solche Belastung wird aus dem laufenden Haushalt heraus dauerhaft nicht zu schultern sein. Wir haben deshalb entschieden, bereits heute Vorsorge zu treffen. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Durch die Einführung des Zuschlags auf die laufenden Besoldungsausgaben schaffen wir Transparenz." Neben dem Land Brandenburg haben bereits der Bund und zehn weitere Länder vergleichbare Fonds eingerichtet bzw. erklärt, dies tun zu wollen.