Staatskanzlei

Laboruntersuchungen werden länderübergreifend vernetzt

veröffentlicht am 14.12.2004

Brandenburgs Landesregierung stimmte in der heutigen Kabinettsitzung einem Verwaltungsabkommen zu, welches die Zusammenarbeit bei Laboruntersuchungen im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein regelt. Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts ist die Voraussetzung geschaffen, die Ressourcen für Laboruntersuchungen im Rahmen des Verbraucherschutzes noch effizienter zu nutzen. Durch eine engere Kooperation der norddeutschen Länder sollen bestehende Defizite im Untersuchungsbereich beseitigt, die vorhandenen Kapazitäten rationeller genutzt und Doppelfinanzierungen vermieden werden. Die Bildung von Schwerpunktlaboratorien sowie eine entsprechende Aufgabenverteilung sollen künftig unwirtschaftliche Paralleluntersuchungen vermeiden. Die Bündelung der Kapazitäten entlastet die Landeshaushalte und unterstützt deren Konsolidierung. Die Untersuchungen werden in Brandenburg im Landeslabor (LLB) mit Dienstsitz in Frankfurt (Oder) sowie den Laborbereichen in Potsdam und Cottbus durchgeführt.