Staatskanzlei

Staatskanzleichef Appel zur OVG-Entscheidung zum Truppenübungsplatz Kyritz-Ruppiner Heide

veröffentlicht am 30.12.2004

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, hat die heute bekannt gegebene Entscheidung des brandenburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum Luft-Boden-Schießplatz Kyritz-Ruppiner Heide als Bestätigung der Position der Landesregierung gewertet. Appel erklärte in Potsdam: „Der Spruch der obersten Verwaltungsrichter unseres Landes ist ein weiteres ermutigendes Signal für die Menschen, die sich seit Jahrzehnten für eine friedliche Nutzung der Heide einsetzen. Diese Position wird von der Landesregierung unterstützt. Der Spruch bestätigt zudem die begründete Hoffnung, dass eine Zukunft des Areals als Bombenabwurfplatz der Bundeswehr noch verhindert werden kann. Ich setze jetzt einmal mehr auf die Einhaltung der Zusage des Bundesverteidigungsministers Peter Struck gegenüber unserem Ministerpräsidenten, dass er nach weiteren richterlichen Entscheidungen erneut das Gespräch mit den betroffenen Landesregierungen suchen werde. Nach dem heutigen Tag bin ich umso mehr überzeugt, dass sich die Hoffnungen der Mehrzahl der Menschen in den Anliegergemeinden nach einer zivilen Nutzung „ihrer“ Heide erfüllen können.“ Das OVG hatte heute mitgeteilt, dass vor einer Entscheidung über die militärische Weiternutzung des Geländes in der Kyritz-Ruppiner Heide die Gemeinden angehört werden müssen, die in ihrer Planungshoheit durch Lärm betroffen seien. Dies sei im Fall der Gemeinde Lärz (Müritz) nicht erfolgt. Das OVG wies damit die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück.