Staatskanzlei

Studiengebühren: Ministerpräsident Platzeck zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

veröffentlicht am 26.01.2005

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt dafür, dass die Politik intensiv in eine – wie ich hoffe – sachliche Diskussion um Vor- und Nachteile einsteigen kann. Die deutschen Universitäten brauchen im Interesse der Studierenden und im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands eine bessere Finanzausstattung, aber auch mehr Wettbewerb um die besten Professoren und Studenten sowie bessere Anreizmechanismen auch in der Spitzenforschung. Um diese Ziele zu erreichen, dürfen wir uns keine Denkverbote auferlegen. Notwendig ist eine einheitliche Regelung in Deutschland: dazu sollten die Länder sehr bald Gespräche untereinander und mit dem Bund aufnehmen, damit in Deutschland kein Flickenteppich entsteht. In jedem Falle muss die eventuelle Einführung von Studiengebühren sozial verträglich und so gestaltet sein, dass niemand wegen seiner finanziellen Verhältnisse an der Aufnahme eines Studiums gehindert wird. Hierzu gibt es viele diskussionsfähige Modelle einer nachgelagerten Studienfinanzierung. Auch müssen die Erlöse den Universitäten direkt zu Gute kommen. Studiengebühren zur Finanzierung anderer gesellschaftlicher Aufgaben oder zur Haushaltskonsolidierung lehne ich ab.“