Staatskanzlei

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler begrüßt die vom Kabinett verabschiedete Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – ASZV)

veröffentlicht am 17.05.2005

Ziegler: „Mit der Neufassung der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung werden die bisher getrennt erlassenen Zuständigkeitsverordnungen für den allgemeinen Arbeitsschutz und für den sozialen und medizinischen Arbeitsschutz zusammengeführt. Dies führt durch den Abbau von Vorschriften zu einer Rechtsvereinfachung.“ Die neue Verordnung berücksichtigt die rechtlichen Änderungen im Bundesrecht wie z. B. die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung und die Streichung zahlreicher Bestimmungen der Gewerbeordnung und die im Haushaltssicherungsgesetz bestimmte Zusammenfassung bzw. Auflösung von unteren Landesbehörden sowie deren Integration in Landesoberbehörden, wie das Landesamt für Arbeitsschutz und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.