Staatskanzlei

Landesregierung will Schlichtungsgesetz verlängern

veröffentlicht am 13.09.2005

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit: Seit dem Jahr 2001 ist im Land Brandenburg das Schlichtungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 Euro, in bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und in Streitigkeiten über Ehrverletzungen erst dann vor den Amtsgerichten geklagt werden kann, wenn zuvor versucht wurde, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen (so genannte „obligatorische Streitschlichtung“). Die Schlichtungsverfahren werden vor den gemeindlichen Schiedsstellen oder vor anerkannten und sonstigen Gütestellen durchgeführt. Die Regelungen des Schlichtungsgesetzes sind bis zum 31. Dezember 2005 befristet. Eine Evaluation des Gesetzes im Jahr 2004 hat ergeben, dass die Vergleichsquoten bei den Schiedsstellen hoch sind. Trotzdem hat die obligatorische Streitschlichtung nur in einem geringen Umfang zu einer Entlastung der Gerichte geführt. Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, mit dem die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung zunächst um drei Jahre verlängert werden soll. Dieser Zeitraum soll es ermöglichen, im Rahmen einer „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ zu prüfen, inwieweit die obligatorische Streitschlichtung verbessert werden kann. Anschließend ist über den Fortbestand des brandenburgischen Schlichtungsgesetzes abschließend zu entscheiden. Justizministerin Beate Blechinger: „Eine effektive außergerichtliche Streitschlichtung hat viele Vorteile. Die Verfahren vor den Schiedsstellen sind in der Regel schnell und kostengünstig. Vor allem aber ermöglichen sie den Parteien eine einvernehmliche Lösung des Konflikts. Es ist deshalb wichtig, die Streitschlichtungssysteme im Land Brandenburg weiter zu fördern. Ich würde es deshalb sehr begrüßen, wenn der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung folgt und das hiesige Schlichtungsgesetz um drei Jahre verlängert.“