Staatskanzlei

„Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes (Forschungsförderung) über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“

veröffentlicht am 27.09.2005

Die Landesregierung hat heute [27.9.2005] der Vereinbarung über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung zugestimmt. Mit der Exzellenzinitiative wollen Bund und Länder die Spitzenforschung an deutschen Universitäten projektbezogen fördern. Ziel des Programms ist es, ausgewählten Universitäten zu ermöglichen, ihre Forschungsprofile international wettbewerbsfähig zu etablieren und auszubauen. Die Hochschulen sollen durch die Exzellenzinitiative in den Jahren 2006 bis 2011 mit 1,9 Mrd. Euro gefördert werden. Hiervon übernimmt der Bund 75 % und das jeweilige Sitzland einer geförderten Universität 25 %. Um diese Mittel können sich interessierte Universitäten in insgesamt drei sogenannten Förderlinien bewerben. Diese Förderlinien sind
  • Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Exzellenzcluster zur Förderung der vernetzten Spitzenforschung und
  • Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der Spitzenforschung an Universitäten.
Bundesweit sollen etwa 40 Graduiertenschulen, 30 Exzellenzcluster und 10 Zukunftskonzepte gefördert werden. Aus Brandenburg wird sich die Universität Potsdam mit Anträgen für ein Exzellenzcluster “Earth and space systems” (gemeinsam mit in Potsdam ansässigen Forschungseinrichtungen und Berliner Hochschulen) sowie zwei Graduiertenschulen beteiligen. Die BTU Cottbus wird Anträge für die Exzellenzcluster „CO2- freies Kraftwerk“ und „Nano-Materialien für zukünftige Si-Technologien nach CMOS“ sowie für eine Graduiertenschule stellen.