Staatskanzlei

Kabinett verabschiedete Verordnung zur Neuregelung der technischen Überwachung

veröffentlicht am 15.11.2005

Die brandenburgische Landesregierung verabschiedete heute eine Verordnung, die eine Neuregelung der Überwachung von besonderen Anlagen wie Dampfkesseln, Druckbehältern, Aufzügen oder Anlagen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten enthält. Diese ist erforderlich, weil auf Grund der Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes zum 1. Januar 2006 das bisherige Monopol der Technischen Überwachungsvereine durch ein wettbewerbsorientiertes Modell mehrerer Anbieter von Überwachungsleistungen abgelöst wird. Für den Prüfmarkt wie für die Betreiber von „überwachungsbedürftigen“ Anlagen werden Vorteile in Hinblick auf Qualität und Wirtschaftlichkeit erwartet. Bisher wurden die entsprechenden Prüfungen durch amtliche Sachverständige durchgeführt. Um auch in einem liberalisierten Prüfmarkt das bisherige hohe Sicherheitsniveau zu erhalten, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an den Anlagen nur durch zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt werden. Die Verordnung enthält Einzelheiten zum Akkreditierungs- und Benennungsverfahren, zur Erfassung anlagenspezifischer Daten und zu den Verpflichtungen der zugelassenen Überwachungsstellen im Land Brandenburg. Diese sichern den zuständigen Behörden die Möglichkeit, auch unter den Bedingungen eines wettbewerbsorientierten Prüfwesens gesicherte Informationen über die Standorte und den Überwachungszustand der Anlagen im Land zu erhalten, im Gefahrenfall die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und somit Schadensfällen vorzubeugen.