Staatskanzlei

Autozulassung nur noch gegen Einzugsermächtigung

veröffentlicht am 28.02.2006

Die Zulassung eines Autos wird in Brandenburg künftig nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer möglich sein. Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung erteilt wird. Einer entsprechenden Verordnung des Finanzministeriums stimmte die Landesregierung heute in Potsdam zu. „Eine Verbesserung des Erhebungsverfahrens ist angesichts der bestehenden Steuerrückstände und des hohen Aufwands für die Eintreibung dieser Beträge dringend erforderlich“, sagte Finanzminister Rainer Speer zur Begründung. Von der Neuregelung verspricht sich das Finanzministerium einen deutlichen Abbau von vermeidbarem Verwaltungsaufwand. Sie soll am 1. April 2006 in Kraft treten. Künftig überprüft die Zulassungsbehörde automatisch, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst möglich, wenn die rückständige Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt bezahlt worden ist. Der Antragsteller muss bei der Zulassung des Fahrzeugs zur Erteilung einer Einzugsermächtigung seine Kontonummer, die Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben. Sollte der Fahrzeughalter nicht Kontoinhaber sein, so ist der abweichende Kontoinhaber mit Name, Vorname und Unterschrift anzugeben. Abweichende Kontoinhaber dürfen Ehepartner, Eltern, Kinder oder gesetzliche Vertreter des Fahrzeughalters sein. Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung auch ohne Lastschrifteinzugsverfahren erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts. Kfz-Steuerrückstände erreichen fast 8 Millionen EUR Die Finanzämter des Landes Brandenburg hatten im Jahr 2004 Kfz-Steuer in Höhe von 212 Millionen Euro zu erheben. In 37.000 Einzelfällen wurde die Kfz-Steuer nicht gezahlt. Pro Einzelfall handelt es sich im Durchschnitt um rund 210 Euro. Das machte einen Rückstand von fast acht Millionen Euro aus. „Die Kfz-Steuerrückstände bilden inzwischen 41 Prozent der gesamten Vollstreckungsfälle in den Finanzämtern. Das Land muss nicht nur erhebliche Steuereinbußen und Zinsnachteile hinnehmen, auch die Finanzämter wurden bisher bei der Eintreibung dieser zahlreichen Kleinrückstände mit einem kaum noch vertretbaren Verwaltungsaufwand belastet“, sagte Speer. Der Verwaltungsaufwand stehe in keinem Verhältnis zu den letztlich eingenommenen Beträgen. Das neue Verfahren wurde bereits in anderen Bundesländern wie beispielsweise Berlin, Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgreich eingeführt. „Die Erfahrungen dieser Länder zeigen, dass wir mit einem spürbaren Rückgang der ausstehenden Kfz-Steuer rechnen können. Das führt zu mehr Steuergerechtigkeit im Interesse aller Steuerzahler“, so Speer.