Staatskanzlei

Neuer Staatsvertrag zur Anstalt „Feuersozietät Berlin Brandenburg“ - Strukturen werden verschlankt – Neuer Name: „BF Rückversicherung“

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 14.03.2006

Die Landesregierung Brandenburg hat heute den von Finanzminister Rainer Speer vorgelegten Entwurf eines „Staatsvertrages zur Abwicklung der Feuersozietät Ber-lin Brandenburg und zur Haftungsregelung für die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg“ gebilligt und die Einbringung des erforderlichen Zustim-mungsgesetzes in den Landtag beschlossen. „Die Länder Berlin und Brandenburg schließen diesen Staatsvertrag, um die gesetzlichen Regelungen auf das erforderli-che Mindestmaß zu reduzieren und die Voraussetzungen für eine effektive Verwal-tung der noch bei den Ländern verbliebenen Anstalt zu schaffen“, sagte Speer zur Begründung. Die Länder Berlin und Brandenburg hatten im Januar 2004 die Öffentliche Lebensversi-cherung Berlin Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts an ein Erwerberkonsortium der Sparkassenorganisation unter Führung der Bayerischen Versicherungskammer ver-kauft. Dieses Konsortium hatte zugleich das gesamte Erstversicherungsgeschäft der Feuersozietät Berlin Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts über eine von ihr zuvor gegründete Tochtergesellschaft erworben. Nur das Rückversicherungsgeschäft ist damit noch bei der Anstalt verblieben. Der Staatsvertrag trägt diesen grundlegenden Veränderungen Rechnung. Die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg ist nach erfolgtem Verkauf vollständig privati-siert, so dass lediglich noch eine befristete Nachhaftung der Länder besteht. Die Feuer-sozietät Berlin Brandenburg betreibt nach der Veräußerung ihrer Erstversicherungstoch-ter kein Neugeschäft mehr, sondern wickelt nur noch das bei ihr verbliebene Rückversi-cherungsgeschäft ab. Der Staatsvertragsentwurf sieht im einzelnen vor, dass die Anstalt Feuersozietät Berlin Brandenburg zur Klarstellung in „BF Rückversicherung“ umbenannt wird. Der bisher aus 18 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der Anstalt wird durch eine aus 3 Mitgliedern bestehende Gewährträgerversammlung ersetzt. Außerdem wird die Zahl der Vorstands-mitglieder auf die gesetzlich vorgesehene Mindestzahl von zwei begrenzt.