Staatskanzlei

Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit

veröffentlicht am 28.03.2006

Die Landesregierung hat heute das Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit und die Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung und bei entsprechenden Verdachtsfällen verabschiedet. Die Maßnahmen zielen vorrangig auf die Verbesserung der Mitarbeiterkompetenzen in Jugendämtern im Umgang mit Fällen von Kindesmisshandlung und –vernachlässigung.

Das Spektrum reicht von der Förderung der Qualität in der Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes bis hin zu präventiven Angeboten im Bereich der Familienbildung. So sollen eine „Fachstelle Kinderschutz“ bei einem freien Träger und präventive Angebote zur Förderung der Erziehungsfähigkeit von Eltern aufgebaut und die Arbeit der Jugendämter bei der Einschätzung von „Kindswohlgefährdung“ durch Teamentscheidungen abgesichert werden.

Die Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sind von mehreren Ressorts der Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände entwickelt worden und stellen die Aufgaben der verschiedenen Institutionen (Jugendamt, Justiz, Polizei, Gesundheitswesen) beim Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung dar. Sie gehen auch auf Fragen des Datenschutzes ein. Dabei wird der Grundsatz konkretisiert, dass Datenschutz kein Täterschutz sein darf und dass der Schutz der Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung Priorität hat. Es werden außerdem Vorschläge für die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen unterbreitet. Insbesondere wird angeregt, auf der örtlichen Ebene die mit solchen Fragen befassten Mitarbeiter der einzelnen Institutionen regelmäßig zusammenzuführen, um eine schnelle Abstimmung in Verdachtsfällen oder bei konkreten Vorfällen möglich zu machen.

Die Landesregierung bemüht sich seit vielen Jahren, ihren Beitrag zur Verbesserung der Kompetenzen der mit Kinderschutzangelegenheiten befassten Fachkräfte in den Jugendämtern zu leisten. Mit dem Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit wird diesen Bemühungen ein gemeinsamer Rahmen gegeben. Das Programm und die Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit in Fällen von Kindesmisshandlung und –vernachlässigung lassen erwarten, dass die Fachkräfte in den Jugendämtern und anderen beteiligten Institutionen besser in die Lage versetzt werden, Warnsignale aufmerksamer wahrzunehmen, sich miteinander über das nötige Vorgehen abzustimmen, die Kinder besser vor Gefährdungen ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit zu schützen und den betroffenen Familien sachgerechte und wirksame Hilfen anzubieten.

Medikamentenaufstockung zur Pandemievorsorge

Auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler beschloss das Kabinett heute die schrittweise Aufstockung des bereits bestehenden Vorrates an antiviralen Medikamenten, die im Falle einer Pandemie zur Therapie bei an Influenza Erkrankten eingesetzt werden können.

Ziegler: „Ziel ist, die Bevorratung mit diesen Medikamenten entsprechend der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts sukzessive für bis zu 20 % der brandenburgischen Bevölkerung zu erhöhen.“ Das Kabinett beschloss, die für die Vorsorgemaßnahmen notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 6 Mio. Euro bereitzustellen.

Im ersten Schritt sollen dabei in Brandenburg für rund 11,5 % der Gesamtbevölkerung Therapieeinheiten vorgehalten werden. Die Aufstockung des bisherigen Medikamentenvorrates basiert auf einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 23. Februar 2006 und erfolgt in enger Abstimmung mit den norddeutschen Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die Bevorratung erfolgt für Personengruppen mit erhöhten Krankheitsrisiken sowie für Personal des Gesundheitswesens und Sicherheitskräfte; die Verteilung erfolgt über das ärztliche Regelversorgungssystem nach medizinischer Notwendigkeit.

Zukunft der ambulanten Versorgung

Das Kabinett beschloss heute den von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Bericht zur „Zukunft der ambulanten Versorgung im Land Brandenburg“, der nun dem Landtag zugeleitet wird. Ziegler: „Die ambulante medizinische Versorgung in den ländlichen von Bevölkerungsrückgang betroffenen Regionen, stellt eine zentrale Herausforderung dar. Es muss uns gemeinsam gelingen, jetzt die Weichen so zu stellen, damit auch künftig diese Versorgung in Brandenburg gesichert werden kann.“

Die Landesregierung steht dazu mit den Beteiligten im intensiven Gespräch. So ist es in Zusammenkünften unter Leitung von Ministerin Ziegler mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), den Krankenkassen, der Landesärztekammer, der Landeskrankenhausgesellschaft sowie der Bundesagentur für Arbeit gelungen, konkrete Übereinkünfte zur Bewältigung der Probleme zu treffen.

So werden Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft und Landesärztekammer die Möglichkeiten ausloten, die das  GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) im Hinblick auf die  Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie den Aufbau von Ärztenetzen bietet  und gemeinsam kurzfristig die nächsten Schritte gehen.

Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes hat ein Sicherstellungsgebot beschlossen, das niedergelassenen Ärzten in unterversorgten Gebieten einen Mindestumsatz garantiert, die Notfall– und Bereitschaftsdienste besser ausstattet sowie ermöglicht, frei werdende Arztpraxen befristet mit angestellten Ärztinnen und Ärzten zu  besetzen.

Außerdem sollen dort, wo die fachärztliche ambulante Versorgung dauerhaft gefährdet ist, Institutsambulanzen an Krankenhäusern diese Versorgung gewährleisten. Die Landesregierung wird sich im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetzen.

Weiterhin sollen mit einer Image- und Informationskampagne sowie konkreter Unterstützung bei der Ansiedlung Ärztinnen und Ärzte für die Tätigkeit auf dem Lande gewonnen werden. Die Landesregierung prüft auch, wie Gemeindeschwestern als entlastendes Netz in der ambulanten Versorgung unterhalb der ärztlichen Schwelle eingeführt werden können.

 

Neue Vertreter im Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk

Das Kabinett hat heute Wissenschaftsstaatssekretär Johann Komusiewicz und Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp als neue Vertreter des Landes Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk benannt.

Die Neubenennung wurde erforderlich, nachdem die bisherigen Stiftungsratmitglieder Markus Karp und Martin Gorholt als Staatssekretäre aus der Landesregierung ausgeschieden waren. Die gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen 1998 errichtete Stiftung verfolgt das Ziel, die sorbische Sprache und Kultur zu pflegen und zu fördern.