Staatskanzlei

Gemeinsames Luftfahrtamt für Berlin und Brandenburg ab August - Besserer Service für Piloten

veröffentlicht am 25.04.2006

Das Kabinett hat heute auf Vorlage des Infrastrukturministeriums einen Staatsvertragsentwurf mit Berlin über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung beschlossen. Einen gleichen Beschluss fasste der Berliner Senat, so dass die gemeinsame Behörde mit etwa 30 Beschäftigten ab August ihre Arbeit aufnehmen kann. Infrastrukturstaatssekretär Reinhold Dellmann: „Damit wird eine weitere Doppelstruktur abgeschafft. Brandenburg und Berlin fusionieren ihre Luftfahrtbehörden, um die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten und die Verwaltung zu verschlanken. Für die Piloten gibt es in Zukunft alle Dienstleistungen aus einer Hand. Es ist nur konsequent, wenn der gemeinsame Flughafen Berlin Brandenburg International auch der Sitz der gemeinsamen Behörde ist.“ Ab August 2006 werden die operativen Aufgaben der Luftfahrtverwaltungen beider Länder in einer Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde mit rund 30 Beschäftigten zusammengefasst, die organisatorisch als Abteilung im Landesamt für Bauen und Verkehr angesiedelt wird und ihren Sitz am Flughafen in Schönefeld hat. Ziel der geplanten Zusammenarbeit ist es, den Aufwand der Luftfahrtverwaltungen in beiden Ländern zu optimieren und eine effektivere Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, eine einheitliche Rechtsanwendung zu erleichtern und Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger beider Länder aus einer Hand anzubieten. Dellmann betonte, die Verkehrsverwaltungen beider Länder hätten schnell und effektiv gearbeitet. In Rekordzeit wurden nicht nur Inhalte und Organisation einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Luftfahrtverwaltung erarbeitet, sondern auch innerhalb des jeweiligen Landes der Staatsvertragsentwurf abgestimmt. Nun wird dieser dem Landtag und dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zugeleitet. Wesentliche Aufgaben der Behörde sind die Luftaufsicht, die Zuständigkeit für die Luftsicherheit und die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal, die Aufsicht über die Luftfahrtunternehmen und die Flugplätze, mit Ausnahme der internationalen Verkehrsflughäfen. Zudem erteilt die Behörde besondere Erlaubnisse, zum Beispiel für Luftfahrtveranstaltungen sowie Außenstart- und Landeerlaubnisse. Für die rund 3000 Piloten in Berlin und Brandenburg gibt es Verbesserungen im Service. Zum Beispiel müssen bisher für das Überfliegen von Brandenburger und Berliner Territorium für Fotoflüge unterhalb von 600 Metern zwei Genehmigungen der jeweiligen Behörde erteilt werden. Das ist in Zukunft in einer Hand gebündelt. Da die meisten Berliner Piloten in Brandenburg fliegen, kommt es bisher oft zu Doppelzuständigkeiten, etwa wenn die Flugschule in Brandenburg ist, die Genehmigung der Lizenz aber von der Berliner Behörde ausgestellt werden muss.