Staatskanzlei

Prävention und Bekämpfung von Korruption werden verstärkt

veröffentlicht am 25.04.2006

Eine einheitliche Richtlinie der Landesregierung soll der Korruption im Bereich der gesamten Landesverwaltung wirksamer vorbeugen. Sie wurde heute vom Kabinett verabschiedet. Damit ist eine wichtige Grundlage zur Verstärkung der Prävention gelegt. Die Richtlinie setzt konsequent den Maßnahmenkatalog des Konzepts der Innenministerkonferenz (IMK) „Präventions- und Bekämpfungskonzept Korruption“ um. Damit setzt die Landesregierung auch Zeichen, dass ihr Anspruch auf einen unbestechlichen öffentlichen Dienst von ihr ernst genommen und umgesetzt wird. Wesentliche Schwerpunkte dieser Richtlinie sind u. a. - die verstärkte Sensibilisierung und Fortbildung der Beschäftigten, - die stärkere Betonung der Verantwortung der Führungskräfte, - Ansprechpartner für Korruptionsprävention - die Umsetzung der Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips bei Prüfung und Vergabe, - die Personalrotation, die Transparenz von Verwaltungsentscheidungen, - die Feststellung von korruptions- und gesteigert korruptionsgefährdeten Bereichen und - das Aufzeigen von Möglichkeiten und Grenzen von Sponsoring. Innenminister Jörg Schönbohm: „Es geht uns darum, Korruptionsprävention mit Leben zu erfüllen, so zum Beispiel durch wirksame Kontrollmechanismen und durch Sensibilisierung von Beteiligten. Ein wichtiges Ziel bleibt es, wirksame Kontrollmechanismen gegen Korruption zu stärken. Kontrollmechanismen sind u.a. die Ansprechpartner für Korruptionsprävention, Fortbildung der Beschäftigten, stärkere Betonung der Verantwortung der Führungskräfte, Grundsätze des Vier-Augen-Prinzips bei Prüfung und Vergabe, Personalrotation, Aufzeigen von Möglichkeiten und Grenzen von Sponsoring.“