Staatskanzlei

Landesentwicklungsplan für den Flughafen Schönefeld überarbeitet

veröffentlicht am 30.05.2006

Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben heute die Rechtsverordnungen zum Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) beschlossen. Infrastrukturminister Frank Szymanski: „Damit wird ein wichtiger Verfahrensschritt zur Erhaltung der raumordnerischen Grundlagen zur Flughafenstandortentwicklung abgeschlossen.“ Der LEP FS war in einem ergänzenden Verfahren überarbeitet worden und kann nun in Kraft gesetzt werden. Im neugefassten Plan wird nur noch eine Planungszone der Siedlungsbeschränkung festgelegt, deren Flächenzuschnitt dem aktuellen Planungsstand angepasst und in der Gesamtfläche gegenüber der bisherigen Festlegung verkleinert werden konnte. Bisher waren es zwei Planungszonen Siedlungsbeschränkung. Die Planungszone der Bauhöhenbeschränkung wurde entsprechend angepasst. Die weiteren Festlegungen blieben unverändert. Die kürzlich ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss bestätigten die Standortentscheidung für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld aus dem Jahre 2003. Die raumordnerische Abwägung wurde in dem ergänzenden Verfahren zum LEP FS deutlicher herausgearbeitet. Am 10.02.2005 hatte das OVG Frankfurt (Oder) den LEP FS für unwirksam erklärt. Dagegen hat das Ministerium Beschwerde eingelegt, die vom Bundesverwaltungsgericht auch zugelassen wurde. Eine Entscheidung steht noch aus. Dennoch haben sich die beiden Länder entschieden, in einem ergänzenden Verfahren den LEP FS zu überarbeiten. Der überarbeitete LEP FS wird nach seiner Verkündung in den Gesetz- und Verordnungsblättern beider Länder am 16.06.2006 in Kraft treten.