Staatskanzlei

Ziegler: Neues Heilberufsgesetz – weiterer Beitrag zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung

veröffentlicht am 11.07.2006

Das ärztliche und zahnärztliche Berufsrecht in Brandenburg soll flexibilisiert werden. Dazu brachte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler am Dienstag im Kabinett einen Änderungsentwurf zum Heilberufsgesetz ein. Das Papier wurde nach Zustimmung dem Landtag zugeleitet. „Die Neuerungen im vorliegenden Gesetzentwurf sind auch ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in den ländlichen Regionen unseres Landes“, betonte Ziegler. Die Änderungen im Landesgesetz wurden auf Grund bundes- und europarechtlicher Entwicklungen notwendig. Die deutliche Liberalisierung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts steht dabei an erster Stelle. So soll zukünftig zum Beispiel einem niedergelassenen Arzt erlaubt sein, sowohl in seiner eigenen Praxis als auch in einem medizinischen Versorgungszentrum oder in anderen Kooperationsformen ambulant tätig zu sein. Dies war bisher gesetzlich ausgeschlossen. Ziegler sagte: „Damit können Ärztinnen und Ärzte zukünftig ihre Arbeit auch effizienter gestalten und ihre Chancen im Wettbewerb mit den neuen Versorgungsformen verbessern“. Weiterhin werden mit dem Gesetzentwurf die Hürden für eine Weiterbildung in Teilzeit erheblich gesenkt. Die Kammern können zukünftig generell - und nicht nur in besonderen Ausnahmefällen wie bisher – eine Weiterbildung ihrer Mitglieder in Teilzeit zulassen. Dem Schutze der Patienten dient vor allem die Neuregelung, dass Heilberufler grundsätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Der Gesetzentwurf enthält außerdem rechtliche Grundlagen zur Handlungsfähigkeit ärztlicher Versorgungseinrichtungen.