Staatskanzlei

Brandenburg stärkt Mittelzentren und kreisfreie Städte

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 01.08.2006

Die Verteilung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden soll in Brandenburg nach dem Willen der Landesregierung weiterentwickelt werden. Das Kabinett stimmte dazu heute dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes zu. „Der bisherige Zentrale-Orte-Ansatz wird modifiziert. Die Mittelzentren und kreisfreien Städte des Landes werden finanziell gestärkt“, sagte Finanzminister Rainer Speer. Damit zieht die Landesregierung weitere Konsequenzen aus einem Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Überprüfung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. „Die Mittel- und Oberzentren müssen Mehrbelastungen wie ein größeres Angebot an Schulen, Krankenhäusern und Kultureinrichtungen tragen, von denen auch die umliegenden Gemeinden profitieren. Daher ist die Verbesserung ihrer finanziellen Ausstattung notwendig“, betonte Speer. „Für Gemeinden mit mittelzentralen Funktionen sowie die nicht als Mittelzentren ausgewiesenen Kreisstädte führen wir einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 800.000 Euro pro Jahr ein. Dieser wird zusätzlich zu den Schlüsselzuweisungen ausgezahlt“, so Speer. Von diesem neuen Mehrbelastungsausgleich partizipieren auf der Grundlage des geltenden Landesentwicklungsplans insgesamt 33 Gemeinden, darüber hinaus auch die Kreisstädte Perleberg und Seelow, die keine Mittelzentren sind, aber gleichwohl wesentliche Umlandfunktionen wahrnehmen. Mit der Änderung des FAG wird außerdem die so genannte „Hauptansatzstaffel“ modifiziert. Nach diesem Verteilungsinstrument werden den Kommunen Mittel entsprechend ihrer gewichteten Einwohnerzahl zugewiesen („Einwohnerveredelung“). Einwohnerstärkere Gemeinden erhalten dadurch höhere Zuweisungen, da sich der Finanzbedarf mit steigender Einwohnerzahl erhöht und sie für ein bestimmtes Einzugsgebiet Infrastruktureinrichtungen vorhalten und Leistungen erbringen müssen. In mehreren einwohnerabhängigen Stufen steigt der Satz nun bis auf 130 Prozent für Gemeinden ab 55.000 Einwohnern. Für Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern beträgt der Satz weiterhin 100 Prozent. Die Novellierung des FAG sieht zudem vor, den Ansatz für die kreisfreien Städte von bisher 140 auf 145 Prozent zu erhöhen. Weil insbesondere kleinere Gemeinden zunehmend nicht in der Lage sind, ihre Feuerwehren mit dem erforderlichen Großgerät auszustatten, soll zur Gewährleistung eines flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutzes der Verwendungszweck der Mittel des Ausgleichfonds für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes erweitert und der Fonds aufgestockt werden. „Das Land wird bis zu neun Millionen Euro den Feuerwehren und Katastrophenschützern jährlich über den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellen. Damit erhalten vor allem kleine Ortsteile die Möglichkeit, auch in Zukunft den Brandschutz zu gewährleisten, wenn ihre Feuerwehren zusammenarbeiten“, so Speer. Über den kommunalen Finanzausgleich werden im Jahr 2007 rund 2,4 Mrd. Euro verteilt. Rund 1,82 Mrd. Euro entfallen dabei auf die Finanzausgleichsmasse, knapp 576 Mio. Euro werden außerhalb der Finanzausgleichsmasse zugewiesen (z.B. für übertragene Aufgaben, Familienlastenausgleich und Theaterpauschale). Zusätzlich zum kommunalen Finanzausgleich erhalten die Kommunen Mittel über die Ressorts. Das Land ist durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes („Neulietzegöricke-Urteil“) gehalten, die kommunale Finanzausstattung für das Jahr 2007 und nachfolgend in einem dreijährigen Rhythmus zu überprüfen. Das Finanzministerium beauftragte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin mit dieser Überprüfung. Im März 2006 wurde das DIW-Gutachten zur Überprüfung der Verbundquote und der Hauptansatzstaffel im Kommunalen Finanzausgleich veröffentlicht, dessen Empfehlungen die Landesregierung mit der Änderung des FAG nun weitestgehend umsetzt. Die nächste Überprüfung der kommunalen Finanzausstattung ist für das Jahr 2010 vorgesehen.