Staatskanzlei

Neuausrichtung der Förderpolitik wird konsequent umsetzt

Kabinett beschließt prioritäre Maßnahmen für sechs Regionale Wachstumskerne

veröffentlicht am 12.09.2006

Die Landesregierung hat heute weitere wichtige Maßnahmen für die Regionalen Wachstumskerne Fürstenwalde, Spremberg, Schwedt/Oder, Eberswalde, Ludwigsfelde und Wildau/Königs Wusterhausen/Schönefeld beschlossen. Ministerpräsident Matthias Platzeck betonte: „Damit wird der Weg der Konzentration von Fördermitteln auf Regionale Wachstumskerne konsequent umgesetzt.“ Der Ministerpräsident führte weiter aus: „Die Landesregierung ist sich einig, dass das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Regionalen Wachstumskernen zu stärken nur durch einen langjährigen Prozess der Unterstützung erreicht werden kann. Ich danke allen Ministerinnen und Ministern für die gute Zusammenarbeit und das Engagement in der Interministeriellen Arbeitsgruppe. Nun gilt es, hartnäckig zu bleiben und kontinuierlich den Weg weiter zu gehen. Die Neuausrichtung der Förderpolitik bleibt eine Daueraufgabe und eine ständige Herausforderung für alle Ressorts.“ Von den Regionalen Wachstumskernen wird immer wieder hervorgehoben, welch positiver Aktivierungseffekt vor Ort mit der Neuausrichtung der Förderpolitik verbunden ist. Sie habe Akteure an einen Tisch gebracht, die vorher keinen oder wenig Kontakt zueinander hatten und habe sie dazu veranlasst, das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen. Platzeck: „Dieser Mentalitätswechsel wird die Regionalen Wachstumskerne weiter voran bringen als manches Förderprojekt.“ Im November 2005 hatte das Kabinett 15 Wachstumskerne festgelegt. Jetzt konnten auf der Grundlage der von sechs Regionalen Wachstumskernen vorgelegten Standortentwicklungskonzepten und den daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen erste Maßnahmen beschlossen werden. Damit wird die Landesregierung die Wachstumskerne in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung weiter unterstützen. Da nicht alle Regionalen Wachstumskerne ihre Konzepte bis Ende Juni fertig stellen konnten, wird das Kabinett im November zu den restlichen neun beschließen. Die Schlüsselmaßnahmen der Wachstumskerne wurden nach Gesprächen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Aufbau Ost mit jedem Wachstumskern in folgende 4 Kategorien eingeordnet (vgl. Anlage zur Pressemitteilung): - prioritäre Maßnahmen - im November 2005 beschlossene Sofortmaßnahmen im Verkehrsbereich - Maßnahmen, die in das Verfahren zur Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) verwiesen werden - Maßnahmen mit weiterem Konkretisierungs- und Prüfungsbedarf. Die Landesregierung zeigte sich erfreut darüber, dass die Standortentwicklungskonzepte und die benannten Schlüsselmaßnahmen einen breiten Ansatz und Maßnahmen aus allen Aufgabenbereichen enthalten. Die Bereiche Verkehr und gewerbliche Infrastruktur machen zwar immer noch einen erheblichen Anteil aus, aber Themen wie Fachkräftesicherung, Bildung, Tourismus und Stadtentwicklung spielen eine wichtige Rolle. Die Prioritäten hängen dabei selbstverständlich von den individuellen Standortbedingungen ab. Einige Wachstumskerne wie Fürstenwalde oder Ludwigsfelde verfügen über eine hervorragende infrastrukturelle Anbindung und stellen deshalb eher Fragen der Fachkräftesicherung und der Stadtentwicklung in den Vordergrund. Bei anderen Standorten wie Schwedt/Oder und Spremberg stehen die verkehrliche und gewerbliche Infrastruktur vorne an. Den Wunsch einiger Regionaler Wachstumskerne nach einer besseren Unterstützung beim Marketing und Ansiedlungsmanagement wird der Wirtschaftsminister auf Bitte des Kabinetts bei der Erarbeitung der Ansiedlungsstrategie prüfen. Das Kabinett hat die Interministerielle Arbeitsgruppe gebeten, den Dialog mit den Regionalen Wachstumskernen fortzusetzen und – neben der Beschlussfassung zu den neun Regionalen Wachstumskernen im November - dem Kabinett im Herbst 2007 über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten und ihm weitere Vorschläge für zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen zu unterbreiten. Die Stärkung von Regionalen Wachstumskernen erfordert, dass die Ressorts ihre Förderprogramme entsprechend ändern. Dies ist zum Teil bereits erfolgt. Zum Beispiel gilt seit 1.1.2006 eine geänderte Infrastruktur-Richtlinie zur Gemeinschaftsaufgabe, die bei gewerblicher Infrastrukturförderung die Regionalen Wachstumskerne bevorzugt. Eine weitere Umsteuerung wird im Zuge der anstehenden Richtlinienänderungen für Förderprogramme für die neue EU-Strukturfondsperiode 2007- 2013 erfolgen. Die Operationellen Programme des Landes Brandenburg sehen eine Berücksichtigung der Neuausrichtung der Förderpolitik auf Regionale Wachstumskerne und Branchenkompetenzfelder vor, was durch die Förderrichtlinien umgesetzt werden muss. Die detaillierte Aufstellung über die Schlüsselmaßnahmen finden Sie hier (pdf-Datei, 680 kb)