Staatskanzlei

Kabinett billigt Operationelle Programme für EU-Fördermittel – Appel: Investitionen tragen demografischen Herausforderungen Rechnung

veröffentlicht am 26.09.2006

Das Kabinett hat heute die so genannten Operationellen Programme des Landes für EU-Strukturmittel in der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 gebilligt. Damit werden die Schwerpunkte festgelegt, anhand derer die Gelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt werden sollen. Zugleich verabschiedete die Landesregierung den Entwurf des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins für die genannte Förderperiode. Staatskanzleichef Clemens Appel unterstrich: „Damit trägt die Landesregierung den Zielen der Lissabon-Strategie der EU Rechnung, die sich auf die Förderung von Innovation und Unternehmergeist, Wachstum und wissensbasierte Wirtschaft konzentriert. Strukturfondsinterventionen sind auf die Erfüllung der Beschäftigungs- und Wachstumsziele der Lissabon-Strategie ausgerichtet . Zugleich sind die EU-Fördermittel integraler Bestandteil bei der Umsetzung der neuen Landesförderstrategie. Die Investitionen in den kommenden sieben Jahren müssen auch den demografischen Herausforderungen Rechnung tragen. Deshalb hat die Landesregierung die Einführung eines Demografie-Checks für den EFRE und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der Ländlichen Räume (ELER) beschlossen.“ Ziel sei es, bestehende und neue Förderrichtlinien für investive Vorhaben stärker an die Erfordernisse des demografischen Wandels anzupassen, die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der geförderten Projekte sicherzustellen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Mit dem Demografie-Check setze das Land konsequent seine Beschlüsse aus dem 2. Demografiebericht vom Mai 2005 um, betonte Appel. Brandenburg werden von 2007 - 2013 insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro an Strukturhilfen zur Verfügung stehen. Nach dem Beschluss des Kabinetts vom Juli dieses Jahres entfallen 70 Prozent der Mittel auf den EFRE und 30 Prozent auf den ESF. Angesichts des relativ hohen Investitionsbedarfs im Südwesten wird das Verhältnis hier rund 73 zu 27 Prozent betragen, während es im Nordosten etwa 67 zu 33 Prozent ausmacht. Beim EFRE werden nahezu 46 Prozent der Mittel für die Investitions- und Unternehmensförderung eingesetzt. Die innovations- und technologieorientierte Infrastruktur erhält gut 17 Prozent, während auf die wirtschaftsnahe Infrastruktur ein Anteil von gut 35 Prozent und auf die so genannte Technische Hilfe zwei Prozent entfallen. Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns betonte: „Damit setzt die Landesregierung die Neuausrichtung der Förderpolitik konsequent fort. Unsere Entwicklungsstrategie heißt ‚Stärken stärken’. Es geht darum, die Wachstumskräfte der Wirtschaft zu stärken und die Attraktivität Brandenburgs als Standort für Investitionen weiter zu erhöhen.“ Beim ESF sollen die Anstrengungen auf eine umfassende Stärkung der Humanressourcen gelenkt werden. Dies sei für den Wirtschaftsstandort Brandenburg in den kommenden Jahren entscheidend, sagte Arbeitsstaatssekretär Winfrid Alber. Zugleich dürfe aber auch der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft nicht aus dem Blick geraten. Alber unterstrich: „Die Bestandssicherung und die Innovationsfähigkeit brandenburgischer Unternehmen wie auch Ansiedlungserfolge werden zukünftig zunehmend von der Verfügbarkeit qualifizierter und qualifizierbarer Fachkräfte bestimmt werden.“ Auch die demografische Entwicklung werde erheblichen Einfluss auf das Arbeitskräftepotenzial haben. Vorausschauende Fachkräftesicherung erhalte für die Überlebensfähigkeit der Unternehmen in Brandenburg strategische Bedeutung, betonte Alber. Zugleich gehe es um die soziale Eingliederung von benachteiligten Menschen in den Arbeitsmarkt. Im ELER stehen im Förderzeitraum 917 Millionen Euro zur Verfügung. Brandenburg ist seit Abschluss des Landwirtschaftsstaatsvertrages auch für die EU-Agrarförderung in Berlin zuständig. Schwerpunkt der Mittelverteilung sind Investitionen in die Agrar- und Forstwirtschaft. Dabei geht es vorrangig um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche, die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft sowie – angesichts des demografischen Wandels – um den Erhalt der Lebensqualität in ländlichen Räumen. Den Europäischen Verordnungen entsprechend werden die Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 etwa Mitte Oktober 2006 angenommen. Danach muss der Nationale Strategische Rahmenplan (NSRP) Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht werden. Die Operationellen Programme können frühestens zeitgleich mit dem NSRP zur Genehmigung bei der EU-Kommission vorgelegt werden. Ziel ist es, das Operationelle Programm des Landes Brandenburg Ende Oktober bei der Kommission einzureichen, um die Zuschussfähigkeit zum Beginn der Förderperiode am 1. Januar 2007 zu sichern.