Staatskanzlei

Kabinett beschließt 23,6 Millionen Euro Förderung für neue Medizin- und Labortechnik an Brandenburgs Krankenhäusern

veröffentlicht am 10.10.2006

Insgesamt 23,6 Millionen Euro erhalten die Brandenburger Krankenhäuser in diesem Jahr für die Wiederbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, Medizin- sowie Labortechnik und kleinere bauliche Maßnahmen. Das Kabinett stimmte heute einer vom MASGF eingebrachten Verordnung zu. Die sogenannte Pauschalförderung steht den 47 Krankenhausbetrieben für ihre 61 Krankenhausstandorte im Land Brandenburg zur Verfügung. Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber erläutert: „Trotz angespannter Haushaltslage stellt das Land seinen Krankenhäusern die gleiche Summe wie in den Vorjahren zur Verfügung. Und wir setzen unsere Linie fort, schrittweise eine leistungsabhängigere Ausrichtung bei der Bemessung der pauschalen Krankenhausfördermittel zu sichern.“ Die Bemessung der pauschalen Fördermittel richtet sich nach der Versorgungsstufe des Krankenhauses (Schwerpunktversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung) sowie der Zahl der aufgestellten und nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendigen Betten. Ferner wird der im vergangenen Jahr eingeleitete Prozess fortgesetzt, stärker leistungsorientierte Faktoren bei der Festsetzung der Pauschalförderung einzubeziehen. Dabei geht es sowohl um klinikspezifische Fallzahlen als auch um den klinikspezifischen Case-Mix-Index - hier findet der Schweregrad aller behandelten Fälle im Vergleich zu anderen Einrichtungen Berücksichtigung.