Staatskanzlei

Platzeck zum Urteil aus Karlsruhe

veröffentlicht am 19.10.2006

Zum heutigen Urteil über die Finanzklage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt Ministerpräsident Matthias Platzeck: „Die Klage Berlins auf zusätzliche Finanzhilfen ist heute in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Auch wenn es für eine abschließende Bewertung noch zu früh ist, scheint der Tenor des Urteils sehr deutlich: Berlin hat keinerlei Aussicht auf zusätzliche Finanzhilfen. Für unser Nachbarland ist damit eine sehr schwierige Situation eingetreten. Berlin hatte in den letzten Jahren beachtliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen. Das Land wird diese in Zukunft weiter verstärken müssen, da Hilfe auf anderem Weg nunmehr nicht mehr in Sicht ist. Es ist jetzt mehr denn je im Interesse Berlins und Brandenburgs, Kooperationsmöglichkeiten in der gemeinsamen Hauptstadtregion in weiterem Umfang als bisher zu nutzen, um Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Das hilft Berlin und Brandenburg. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zudem die Verantwortung aller Länder für die eigene Haushaltsgestaltung bekräftigt. Es ist gut, dass Brandenburg bereits über einen konkreten Fahrplan verfügt, im neuen Jahrzehnt ohne neue Kredite auszukommen. Es ist zudem von großer Bedeutung, dass das höchste deutsche Gericht auch klargestellt hat, dass die Bundesergänzungszuweisungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das ist ein wichtiger Hinweis für die beginnenden Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.“