Staatskanzlei

Platzeck auf dem 2. Richter- und Staatsanwaltstag: Hohes Maß an Rechtssicherheit in Brandenburg sichern

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veröffentlicht am 27.10.2006

Brandenburgs Landesregierung wird nach Aussage von Ministerpräsident Matthias Platzeck auch vor dem Hintergrund der demografischen und Haushaltsprobleme alles tun, um ein hohes Maß an Rechtqualität und –sicherheit im Land zu gewährleisten. Das versicherte der Ministerpräsident am Freitag auf dem 2. Brandenburgischen Richter- und Staatsanwaltstag in Neuruppin. Er ging dabei auf die Diskussion um die Prüfung der Amtsgerichtsstruktur in Brandenburg ein. Platzeck mahnte, diese Frage nicht nur vor dem Hintergrund von Standorten zu diskutieren. Vielmehr müssten stärker als bisher auch Fragen des Geschäftsanfalls bei rückläufigen Bevölkerungszahlen und auch strukturelle Fragen wegen der sich verändernden Bevölkerungs- und Altersstruktur berücksichtigt werden. Auch würden die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs in der Diskussion zu kurz kommen. Die netzbasierte Kommunikation werde zu einem „tiefgreifenden Wandel in der Gerichtsbarkeit“ führen, sagte Platzeck voraus und verwies auf die bundesweite Vorreiterrolle Brandenburgs in dieser Frage. So sei der „elektronische Briefkasten“ ein „originäres Brandenburg-Produkt“. Der Ministerpräsident versicherte, bei den Prüfungen zur Gerichtsstruktur würden sowohl die Anregungen und Bedenken aus dem Justizbereich als auch die wohlbegründeten Abwägungen der Landesregierung berücksichtigt. Dennoch sei die Prüfung kein Selbstzweck, sondern diene einzig dem Ziel, das Land zukunftsfähig zu halten. Der Ministerpräsident verwies darauf, dass sich die Landesregierung auf vielen Politikfeldern erfolgreich den demografischen Herausforderungen gestellt und umgesteuert habe. Er nannte den Bildungsbereich, Stadtentwicklungspolitik und Familienpolitik sowie die öffentliche Verwaltung. Und auch der Justizpolitik könne nicht unangetastet bleiben. Platzeck bedauerte, dass durch die so genannte Trennungsgeldaffäre und ihre Darstellung in den Medien in den zurückliegenden Monaten das Vertrauen der Menschen in die unabhängige Justiz beeinträchtigt wurde. Dies sei auch deshalb schlimm, weil die große Mehrheit der Justizbediensteten, an deren beruflicher und persönlicher Integrität zu keinem Zeitpunkt gezweifelt werden konnte, unter Generalverdacht gestellt worden sei. Platzeck dankte Justizministerin Beate Blechinger für die konsequente Aufklärung der Vorwürfe in ihrem Bereich. Platzeck weiter: „Die vorliegenden Prüfergebnisse der Ressorts zeigen, dass es tatsächlich nur sehr wenige Fälle gibt, in denen Bedienstete des Landes Trennungsgelder in größerem Umfang zu Unrecht bezogen haben. Die Verpflichtung der Landesregierung, unrechtmäßig gewährte Leistungen zurückzufordern, ergibt sich aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen. Die Landesregierung hat in den Fällen, in denen das Bestehen eines Rückforderungsanspruchs festgestellt worden ist, diesen aber auch deshalb geltend zu machen, weil alles andere das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Institutionen erschüttern würde. In vielen Fällen, auch und gerade im Bereich der Justiz haben die Betroffenen diese Haltung der Landesregierung akzeptiert.“