Staatskanzlei

Platzeck: Kirchenstaatsvertrag hat sich bewährt

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veröffentlicht am 31.10.2006

Der vor zehn Jahren in Brandenburg mit der Evangelischen Kirche geschlossene Staatsvertrag hat sich nach den Worten von Ministerpräsident Matthias Platzeck bewährt. Er habe dazu beigetragen, das Verhältnis von Land und Kirche auf stabile partnerschaftliche Basis zu stellen, sagte Platzeck am Dienstag in der Potsdamer Nikolaikirche beim Festgottesdienst anlässlich des Reformationstages. „Staat und Kirche gehören zwar verschiedenen Sphären an, aber sie brauchen einander.“ Er fügte hinzu: „Uns verbinden gemeinsame Überzeugungen und gemeinsame Aufgaben. Kirche und Staat kümmern sich um die gleichen Menschen. Gläubige Christen sind zugleich Staatsbürger, die in loyaler Weise ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen wollen. Wir sind es ihnen schuldig, unser Verhältnis so zu gestalten, dass es kein Widerspruch ist, guter Staatsbürger und guter Christ zu sein.“ In grundsätzlichen Fragen und in vielen praktischen Einzelheiten ergänzten sich Staat und Kirche, so Platzeck. Er nannte die Mitwirkung der Kirchen bei der Erarbeitung tragfähiger ethischer Maßstäbe für die Problemfelder des neuen Jahrtausends und ihren Einsatz in Diakonie und Bildungswesen, als Träger von Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen. Kirche setze sich auch für Kultur ein, etwa durch den Erhalt von Denkmälern. Zudem hätten Kirchenmitglieder maßgeblichen Anteil an der Mobilisierung für das Ehrenamt. „Kurz gesagt: Ohne Kirche und Christen wäre unser Land ärmer“, so Platzeck. Deshalb unterstütze der Staat die von der Kirche geleistete Arbeit. Auch diese Unterstützung regele der Kirchenstaatsvertrag. Er helfe, die eigenständige Arbeit von Kirche und Staat zu sichern, und er habe einen guten Interessenausgleich herbeigeführt. Platzeck: „Ich begrüße diesen Weg der Partnerschaft, den wir in vergleichbarer Weise auch mit der Katholischen Kirche und dem Jüdischen Landesverband gegangen sind.“