Staatskanzlei

Kabinett billigt Maßnahmenbündel für weitere Regionale Wachstumskerne – Neue Förderpolitik auf gutem Weg

veröffentlicht am 05.12.2006

Für alle Regionalen Wachstumskerne des Landes besteht nun Klarheit über das weitere Vorgehen. Das Kabinett hat heute die prioritären Maßnahmen für die neun restlichen Wachstumskerne Cottbus, Perleberg/Wittenberge/Karstädt, Frankfurt (Oder) /Eisenhüttenstadt, Brandenburg an der Havel, Potsdam, Oranienburg/Hennigsdorf/Velten, Luckenwalde, Finsterwalde/ Großräschen/Lauchhammer/Schwarzheide/Senftenberg und Neuruppin beschlossen. Im September war die Beschlussfassung über die ersten 6 Regionalen Wachstumskerne erfolgt. Ministerpräsident Matthias Platzeck wird in der kommenden Woche im Landtag eine Regierungserklärung zur Neuausrichtung der Förderpolitik abgeben und eine Zwischenbilanz ziehen. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, betonte nach der Verabschiedung im Kabinett: „ Bei den als prioritär eingestuften Projekten handelt es sich um klar umrissene Maßnahmen, die relevant für die wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Regionalen Wachstumskerns sind und die relativ kurzfristig umsetzbar sind. Ich bin sehr froh darüber, dass die Regionalen Wachstumskerne den Prozess sehr ernst nehmen und die Gespräche mit allen Ressorts der Landesregierung als eine besondere Qualität der Zusammenarbeit ansehen. Wichtig ist: Die Landesregierung und die Verantwortlichen in den Wachstumskernen arbeiten mit großem Engagement an einem gemeinsamen Ziel – die Standorte voranzubringen.“ Hervorgehoben wurde im Kabinett, dass die Neuausrichtung der Förderpolitik die Akteure vor Ort vermehrt an einen Tisch bringt, die vorher keinen oder wenig Kontakt hatten. Die Regionen besännen sich auf ihre eigenen Stärken. Gerade auch in den Regionalen Wachstumskernen, die sich aus mehreren Städten zusammen setzen, würde das Gemeinsame und nicht das Trennende in den Vordergrund gestellt. Appel: „Ich bin überzeugt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Im Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2006 wird der Ansatz "Stärken stärken" und die Setzung von sektoralen und regionalen Schwerpunkten bei der Förderung ausdrücklich als Zukunftskonzept und Impulsgeber für Wachstum und Beschäftigung gelobt.“ Die Landesregierung hatte bereits im September unterstrichen, dass die Stärkung der Regionalen Wachstumskerne ein langfristiger Prozess ist. Das Ziel, die dortigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stärken, um dadurch höhere Wachstumseffekte zu erschließen, kann nur durch langjährige Unterstützung der Wachstumskerne erreicht werden. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Aufbau Ost wird dem Kabinett im Herbst 2007 weitere Vorschläge für zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen unterbreiten. Nach Einschätzung der Landesregierung haben sich alle Regionalen Wachstumskerne bemüht, bei ihren Schlüsselprojekten einen breiten Ansatz zu wählen, das heißt Projekte aus verschiedenen Aufgabenbereichen zu beantragen. Etwas über 40% der vorgeschlagenen Maßnahmen entfallen auf die Bereiche Verkehr und gewerbliche Infrastruktur. Das Thema Fachkräftesicherung steht bei 6 der 9 Wachstumskerne mit an vorderer Stelle. Andere Schlüsselmaßnahmen betreffen die Bereiche Tourismus, Innovationsfähigkeit der Branchenkompetenzfelder, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und die bessere Nutzung der Potenziale der Gesundheitswirtschaft. Appel stellte die Kabinettsbeschlüsse gemeinsam mit dem Bürgermeister von Großräschen, Thomas Zenker, als Vertreter des Regionalen Wachstumskerns Westlausitz vor, der die Neuausrichtung der Förderpolitik anhand konkreter Erfahrungen in seiner Region darstellte. Die Anlage zu dieser Presseinformation enthält die Schlüsselmaßnahmen der 9 Regionalen Wachstumskerne. Ein Gesamtbild ergibt sich erst aus der Gesamtschau der 4 Tabellen. Die prioritären Maßnahmen sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Die weiteren Tabellen zum Bericht enthalten den Arbeitsstand zu den im November 2005 beschlossenen Sofortmaßnahmen, eine Liste der von den Wachstumskernen benannten Schlüsselmaßnahmen, die in das Verfahren zur Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten verwiesen werden sowie eine Liste von Schlüsselmaßnahmen mit weiterem Konkretisierungs- und Prüfungsbedarf. als prioritär eingestufte Maßnahmen (PDF-Datei)