Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Kita-Gesetz-Änderung

veröffentlicht am 20.02.2007

Bildungsminister Rupprecht sieht Novelle als „deutliche Qualitätsverbesserung" Das Kabinett hat heute der vierten Änderung des Kita-Gesetzes zugestimmt. Bildungsminister Holger Rupprecht bezeichnet die Novelle „als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungssituation der Kinder unter drei Jahren und als deutliche Qualitätsverbesserung für Brandenburgs Kindertagesstätten – Bildung fängt früh an, und dafür werden nun in Brandenburg die Weichen gestellt“. Die wichtigsten Änderungen im Kita-Gesetz: · Geregelt wird der Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, der die Weiterbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter sicherstellt, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorübergehend entfallen sind, etwa durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils. · Die Grundsätze elementarer Bildung (der „Kita-Bildungsplan“) werden verbindlich ausgestaltet und sind in den Konzeptionen der Einrichtungen zu berücksichtigen. Im Zusammenhang damit erhalten die Jugendämter bessere Möglichkeiten, die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen voranzubringen. · Alle Kinder müssen künftig ein Jahr vor der Einschulung an einer Sprachstandserhebung teilnehmen und bei Sprachentwicklungsdefiziten eine spezielle Sprachförderung absolvieren. Sprachstandserhebung und Sprachförderung werden in den Kindertagesstätten durchgeführt, auch für die wenigen Kinder, die zu diesem Zeitpunkt in keiner Kita sind. Bis zum Jahr 2009 soll eine Erzieherin aus jeder der rund 1450 Kitas im Land eine entsprechende Fortbildung erhalten. Bildungsminister Rupprecht freut sich, dass der Bestandsschutz und die Sprachförderung an den Kitas auch finanziell abgesichert werden kann. „Uns stehen dafür in diesem Jahr knapp 3,7 Millionen und danach für jedes Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung.“ Obwohl das Gesetz voraussichtlich erst Mitte des Jahres in Kraft treten wird, stellt die Landesregierung bereits ab sofort die Mittel zur Verfügung, um die Maßnahmen bei den Trägern zu finanzieren. Bildungsminister Rupprecht weist ausdrücklich darauf hin, „dass es damit keinen Grund mehr gibt, Kindern unter drei Jahren einen Kita-Platz zu kündigen, weil ein Elternteil arbeitslos wird oder weil ein Elternteil wegen der Geburt eines weiteren Kindes zu Hause bleibt“. Die Landesregierung rechnet damit, dass die Sprachstandsfeststellung und -förderung jedes Jahr rund 2,5 Millionen und die Absicherung des Bestandsschutzes rund 1,5 Millionen Euro kosten werden. Die Novelle des Kita-Gesetzes soll am 7./8. März 2007 in erster Lesung im Landtag behandelt werden und voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten.