Staatskanzlei

Brandenburg entwickelt vereinfachtes Verfahren zur Bürokratiekostenmessung

veröffentlicht am 08.03.2007

Mit einem Expertenworkshop in der Potsdamer Staatskanzlei wurden heute die Weichen für die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Bürokratiekostenmessung im Land Brandenburg gestellt. Nachdem im vergangenen Jahr ausgewählte Landesgesetze mit dem Standardkosten-Modell auf bürokratische Belastungen für Bürger und Wirtschaft untersucht worden waren, soll nun ein vereinfachtes Verfahren zur Kostenmessung in Auftrag gegeben werden, wie der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, anlässlich der Veranstaltung mitteilte. Brandenburg unterstreiche damit seine Vorreiterrolle bei der Entwicklung innovativer Ideen zum Bürokratieabbau. Appel: „Das Ziel ist klar: Wir wollen die Kosten weiter senken, die Wirtschaft, Kommunen und Bürgern durch Bürokratie entstehen. Die Erfahrungen mit dem Standardkosten-Modell bei der Messung der Bürokratiekosten der Landesbauordnung und des Wassergesetzes haben uns ermutigt, diesen neuen Schritt zu gehen.“ Der Unterschied zum bisherigen Erhebungsverfahren liegt darin, dass die Fachreferate ohne externe Unterstützung in die Lage versetzt werden sollen, bei bestehenden und neuen Gesetzen die Belastungen für Wirtschaft und Bürger zu messen, die durch Berichtspflichten entstehen. Damit soll das Verfahren deutlich billiger, schneller und auch leichter verständlich werden. Staatssekretär Appel: „Allerdings möchten wir nicht nur den eigenen Ressorts die Identifizierung bürokratischer Belastungen deutlich erleichtern; zukünftig soll es auch möglich sein, die Kosten bestimmter Vorschriften länderübergreifend zu vergleichen. Das sorgt für wesentlich mehr Transparenz.“ An der Entwicklung des neuen Verfahrens zur Bürokratiekostenmessung waren Vertreter der Landesregierung Brandenburg sowie Experten aus anderen Bundesländern beteiligt. Unterstützung bei der Anwendung der Methode soll ein Leitfaden liefern, der in den nächsten drei Monaten erstellt wird.