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Dr. Manfred Stolpe  

Kräfte bündeln und Chancen für Brandenburg nutzen


Regierungserklärung
von Ministerpräsident Manfred Stolpe am 24. November 1999

Inhalt

I. Brandenburg vor der dritten Wahlperiode

Brandenburg ist in den vergangenen zehn Jahren gut vorangekommen und braucht den Vergleich mit anderen ostdeutschen Bundesländern nicht zu scheuen. Das ist vor allem das Verdienst der Menschen dieses Landes. Gemeinsam haben wir die Zeit genutzt, die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Nun gilt es, den eingeschlagenen Weg entschlossen und tatkräftig weiterzugehen.

Die Landesregierung - seit der Wahl im September als Bündnis zwischen SPD und CDU - wird in der kommenden Legislaturperiode die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung weiter ausbauen. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Anstrengungen wird der Abbau der Arbeitslosigkeit stehen. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde bereits umgesetzt. Insgesamt waren sie erfolgreich, auch wenn sie nicht im erhofften Umfang die Zahl der Arbeitslosen verringern konnten. Die aktuellen Statistiken zeigen, dass in ganz Deutschland, speziell jedoch in den ostdeutschen Ländern weiterer dringender Handlungsbedarf besteht.

Vor allem der Bund muss seiner Verantwortung für den Arbeitsmarkt nachkommen. Das erfolgreiche Programm zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit “Jump” ist ein wichtiger, hilfreicher Schritt, dem weitere folgen müssen.

Die Arbeitslosigkeit im Osten ist höher als im Westen. Aber sie ist ein gesamtdeutsches Problem. Nur gemeinsam sind wir stark und wettbewerbsfähig. Wer dafür plädiert, Ostdeutschland sich selbst zu überlassen, gefährdet die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und fördert die Zementierung der Vorurteile und Gegensätze zwischen Ost und West.

Die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West gehört seit der Wiedervereinigung zu den politischen Hauptforderungen. Dieses Ziel muss ohne Abstriche erreicht werden und hat deshalb höchste Priorität. Die Menschen warten darauf, sie haben ein Recht darauf, einen verlässlichen Zeitrahmen für die Angleichung zu erhalten.

Nur mit der Schaffung neuer, zukunftssicherer Arbeitsplätze wird es gelingen, die Lebenssituation der Menschen im Osten dauerhaft zu verbessern und Chancengleichheit zu verwirklichen.

Zehn Jahre nach dem Fall der Mauer ist die innere Einheit Deutschlands nicht vollendet. Die Ungleichheit der Lebensbedingungen ist dafür eine zentrale Ursache. Nach wie vor fühlen sich viele Ostdeutsche als Verlierer der Einheit. Nicht für alle brachte die Wende nur Verbesserungen. Biographieabbrüche, Entwertung von Berufsabschlüssen, Ausgrenzung vieler über 50jährigen und nicht weniger Frauen aus dem Arbeitsleben, Arbeitsplatzverluste von Akademikerinnen und Akademikern - das alles brachte zusätzlich zu den Massenentlassungen im Zusammenhang mit dem Umbruch der Wirtschaft eine drastische Verschlechterung der Lebenssituation Tausender. Arbeitslosigkeit hat neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch eine menschliche Dimension mit teils dramatischen Folgen für die Betroffenen.

Der soziale Friede ist ein hohes Gut und spielt eine entscheidende Rolle beim wirtschaftlichen Fortkommen. Solidarität unter den ostdeutschen Ländern, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bund und ein kooperatives Verhältnis zu den übrigen Bundesländern - all das sind weitere Grundbedingungen, um den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit erfolgreich zu führen und damit zugleich die Zukunft Brandenburgs gestalten zu können.

Brandenburg tritt im 10. Jahr nach der Wiederbegründung in die dritte Phase seiner neuen Entwicklung. Die ersten Jahre standen im Zeichen des Umbruchs und Aufbaus. Mit Mut und Aufgeschlossenheit haben die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs die erste Wegstrecke zurückgelegt, viele haben die neuen Möglichkeiten nutzen können. Die zurückliegende Legislaturperiode diente vor allem der Stabilisierung und Konsolidierung des Landes. Industrielle Kerne konnten gesichert, eine Vielzahl neuer Projekte erfolgreich umgesetzt werden.

Die neue Landesregierung wird alles in ihrer Macht stehende tun, um den berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen. Aber es kann nur mit der Unterstützung aller gelingen. Deshalb gleich zu Beginn der Regierungserklärung mein Appell an die Menschen im Lande wie auch an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete: Helfen Sie mit, Kräfte zu bündeln und Chancen für Brandenburg zu nutzen!

Zehn Jahre nach dem Fall der Mauer nähern wir uns der bundesdeutschen Normalität. Die begonnene Arbeit ist fortzusetzen. Neue Akzente und Prioritäten kommen hinzu.

Wir wissen, dass besondere Aufbauhilfen nicht unbegrenzt sind. Darauf müssen wir uns einstellen, auch wenn der Bund über das Jahr 2004 hinaus Unterstützung zum Ausgleich bestehender Defizite zugesagt hat.

Die Unterschiede im Land zwischen dem berlinnahen und dem berlinfernen Raum sind mit Händen zu greifen. Eine Landesregierung kann und will die differenzierten Entwicklungen weder einebnen, noch kann sie diese rückgängig machen. Aber wir tragen Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger, für das ganze Land. Daher bleibt eine Hauptaufgabe der Landesregierung, die infrastrukturelle Anbindung und Ausstattung der ländlichen Regionen zu verbessern. Folglich muss die Politik dafür sorgen, dass Gleichheit der Chancen neben gerechter Lastenverteilung entsteht.

Zehn Jahre nach der Einheit haben wir uns darauf einzustellen, dass die alten Länder zunehmend kritisch auf die Förderung der ostdeutschen Länder achten. Der Solidarpakt I, der 1993 im Potsdamer Cecilienhof vereinbart wurde, läuft 2004 aus. Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder und der Regierende Bürgermeister von Berlin haben Anfang November deutlich gemacht, dass es eine Anschlussregelung für den Solidarpakt I geben muss. Dies sieht der Bund auch so, bildet der Solidarpakt doch das Rückgrat der Vollendung der Deutschen Einheit.

Der Solidarpakt II ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, den wirtschaftlichen Aufholprozess voranzutreiben. Trotz aller Erfolge – Brandenburg hat unter den neuen Ländern seit Jahren die höchste Wirtschaftskraft aufzuweisen – sollte nicht verdrängt werden, dass Ostdeutschland nur etwa 60 Prozent der westdeutschen Wirtschaftskraft im Durchschnitt erreicht hat. Dieser Rückstand darf sich nicht verfestigen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland liegt im Interesse aller – und damit auch der finanzstärkeren Länder. Wer dies verneint, redet einer dauerhaften sozialen und ökonomischen Teilung Deutschlands das Wort.

Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft zu einem weiteren Solidarpakt bekräftigt. Und das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Länderfinanzausgleich die wiedervereinigungsbedingten zusätzlichen Mittel für den Aufbau Ost als gerechtfertigt angesehen. Wir werden gemeinsam mit dem Bund und den Ländern sehr schnell neue Grundlagen der Förderung erarbeiten müssen.

Die Landesregierung setzt folgende Schwerpunkte ihrer Politik:

 

II. Der Rahmen, Kontinuität mit neuen Akzenten

Ein wichtiger Standort- und damit Wirtschaftsfaktor ist eine leistungsfähige Infrastruktur. Neue Arbeitsplätze entstehen dort, wo sie für Menschen gut erreichbar sind. Je besser die Orte an das europäische Verkehrsnetz angebunden sind, um so besser sind ihre Entwicklungschancen. Ziel der Politik muss dabei eine ausgewogene Entwicklung der Verkehrsanteile und die Verlagerung wachsender Verkehre von der Straße auf die Schiene und das Wasser sein. Wir brauchen leistungsfähige Güterverkehrszentren und den Ausbau des kombinierten Verkehrs. Wichtig ist auch eine schnelle Entscheidung für den Transrapid.

Wir sind dabei, Lücken in der Infrastruktur schnell zu schließen: Eine bessere Verkehrsanbindung der Berlinfernen Regionen steht oben an. Wir wollen eine Stärkung des leistungsfähigen und umweltfreundlichen Schienenverkehrs. Das Eisenbahnnetz mit den Regional-Express-Linien ist ein wesentlicher Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Mit gezielten Fördermaßnahmen setzen wir das erfolgreiche brandenburgische Regionalkonzept “Zielnetz 2000”, den Streckenausbau und Bahnhofssanierungen fort. Kürzere Fahrtzeiten, dichte Taktfolgen, moderne Züge und Bahnhöfe sprechen noch mehr Kunden an und stärken den Wirtschaftsraum Berlin - Brandenburg.

Die Strategie der Politik für den ÖPNV lautet: Erhöhung der Fahrgastzahl durch Verknüpfung der ÖPNV-Netze und höhere Akzeptanz der Verkehrsmittel. Verknüpfung bedeutet: Koordination von Bahn und Bus, Mobilitätssicherung im Ballungsraum Berlin durch park&ride-Anlagen und aufeinander abgestimmte Verkehrsplanung. Der bundesweit größte Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg bleibt ein wesentlicher Baustein für das Zusammenwachsen der beiden Länder.

Ein funktionsfähiges Straßennetz ist gerade in einem dünnbesiedelten Flächenland entscheidend für Wirtschaftsentwicklung und für neue Arbeitsplätze. Vor allem die überfälligen Verbesserungen der Landesstraßen und Brücken müssen zeitnah verwirklicht werden. Ortsumgehungen haben eine hohe städtebauliche und verkehrliche Bedeutung. Umschichtungsmöglichkeiten zur Verstärkung der Infrastrukturmittel werden wir soweit wie möglich nutzen.

Entscheidende Bedeutung für Investitionen und Gewerbeansiedlungen kommt der Erreichbarkeit der Autobahnen zu. Mit dem Konzept des Blauen Netzes, also der Ergänzung der Autobahnen durch einige besonders leistungsfähige Bundesstraßen, werden die Städte wie auch die wirtschaftlich schwächeren Regionen in das übergeordnete Straßennetz eingebunden. Das Blaue Netz werden wir vorrangig und zügig verwirklichen.

Angesichts der erwartet hohen Zuwachsraten des Güterverkehrs wird die Verlagerung der Güter von der Straße auf das Wasser zunehmend wichtiger. Wir werden daher diese wichtigen Reserven des Güterverkehrs bedarfsgerecht ausbauen. Dazu zählt auch der Ausbau von Häfen und die Erhaltung von Kanälen. Mit dem Bund werden Umfang und Realisierung des Havelausbau im Rahmen des Bundeswasserstraßenprojektes Nr. 17 zu klären sein.

Ein Schlüsselvorhaben der nächsten Jahre ist der neue Flughafen Berlin Brandenburg International in Schönefeld. Der Flughafen wird Brandenburg und Berlin buchstäblich mit der Welt verbinden und damit eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Region sein. Der Bau des Flughafens wird für die Anwohner Belastungen bringen. Wir werden uns für notwendige Ausgleichsmaßnamen einsetzen. Aber der Flughafen wird viele tausend Arbeitsplätze bieten und damit Einkommen für Arbeitnehmer und deren Familien sichern.

In diesem Jahr werden die Gesellschafter den Planfeststellungsantrag stellen. Wir werden die Privatisierung gemeinsam mit Berlin und dem Bund fortsetzen, um noch in dieser Legislaturperiode mit dem Bau beginnen zu können. Unser Ziel bleibt es, den modernen Single-Flughafen bis 2007 in Betrieb zu nehmen.

Die infrastrukturelle Weiterentwicklung hat insbesondere Bedeutung für die Wirtschaft. Der Umbau der Wirtschaft in Brandenburg muss zukunfts- und wachstumsorientiert fortgesetzt werden. Nur so kann eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen und die Produktivitätslücke geschlossen werden. Es gilt deshalb, den Anteil der Investitionen zu erhöhen, auch um den Strukturwandel zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft zu befördern. Die Landesregierung unterstützt den Ausbau des privaten Dienstleistungssektors und dessen Verflechtung mit der Industrieproduktion genauso wie Ansiedlungen und Existenzgründungen.

Dabei spielt die Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen mit der Wirtschaft eine wichtige Rolle, um eine schnellere Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu erreichen. Der Anteil FuE-intensiver Branchen im Verarbeitenden Gewerbe muss weiter erhöht werden.

Eine Ursache für den noch bestehenden Produktivitätsrückstand wird in Managementdefiziten gesehen. Die Landesregierung wird die vorhandenen Instrumente zur Qualifizierung von Unternehmern überprüfen und ein mit Wirtschaft und Gewerkschaften abgestimmtes Aktionsprogramm vorlegen. D ie Eigenkapitalquote insbesondere vieler kleiner und mittlerer Unternehmen ist nach wie vor zu gering. Die Investitionsförderprogramme werden deshalb weitergeführt und der verstärkte Einsatz von Risikokapital unterstützt. Auch wenn das unternehmerische Risiko zum Wirtschaftsleben gehört, werden die bewährten Instrumente LISI und KONSI weiterhin eingesetzt, um marktfähigen Unternehmen zeitnah und unbürokratisch zu helfen.

Brandenburg verzeichnet jedes Jahr Netto-Zuwächse bei Gewerbeanmeldungen. Aber wir brauchen noch mehr Selbständige und Existenzgründer. Sie tragen zum Wirtschaftswachstum bei und schaffen dringend benötigte Arbeitsplätze. Sie sind zugleich Symbol einer selbstbewussten Gesellschaft, die auf Initiativen und Leistungsbereitschaft der Bürger setzt.

Zur Förderung von Existenzgründungen wird die Landesregierung

  • die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft verstärken,
  • die Beratung vor und nach der Existenzgründung verbessern und
  • eine Gründungsoffensive initiieren.

Neue Ansiedlungen bieten die Chance, regionale und sektorale Netzwerke aufzubauen und zu sichern. Stärker als bislang wollen wir Zulieferer - auch aus ökologischen Gründen - im direkten Umfeld größerer Unternehmen ansiedeln.

Die Wirtschaftsregion Brandenburg-Berlin wird im nationalen und internationalen Standortwettbewerb nur erfolgreich bestehen können, wenn es gelingt, die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschafts- und Innovationsförderung, Medien und im Tourismus zu intensivieren. Gemeinsam mit Berlin werden wir prüfen, ob und auf welchen konkreten Feldern die Instrumente der Wirtschaftsförderung noch verbesserungsfähig sind. Die Außenwirtschaft trägt zunehmend zum Wirtschaftswachstum bei. Diese Potenziale zu erweitern, wird ein Schwerpunkt der künftigen Wirtschaftspolitik sein. Insbesondere sollen die Handels- und Kooperationsbeziehungen mit den MOE-Staaten forciert werden.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, sich an Unternehmen nur im Interesse einer effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen Für alle Landesgesellschaften wird regelmäßig überprüft werden, ob ein wichtiges Interesse des Landes noch vorliegt.

Der Staat kann und soll keine Aufgaben wahrnehmen, die die Wirtschaft besser macht. Das Land hat aber die Aufgabe, günstige Bedingungen zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes zu schaffen. Der sich daraus ergebende Auftrag an unsere Strukturgesellschaften kann sich nicht vorrangig am kurzfristigen Gewinn oder Verlust einzelner Projekte orientieren, sondern am langfristigen, gesamtwirtschaftlichen Nutzen für unser Land. Die – etwa nach dem Modell einer "Serviceagentur" - neu geordneten Dienstleister sollen bestehende Unternehmen und neue Investoren aus einer Hand kompetent beraten und unterstützen.

Vor allem Hochtechnologien, über die Brandenburg bereits verfügt, wollen wir weiter ansiedeln. Unser Technologiekonzept werden wir weiterentwickeln. Ausgehend vom Gedanken einer umfassenden Begleitung des Innovationsprozesses, haben wir ausgewählte Förderschwerpunkte gesetzt. Diese sind: Biotechnologie, Medientechnologie, Medizintechnik, Halbleitertechnologie, Umweltschutz- und Verkehrstechnologie. In den Bereichen Bio- und Verkehrstechnologie verfügen wir über Potenziale, die zu einer Entwicklung zu deutschlandweiten Kompetenzzentren führen können.

Die Landesregierung wird Brandenburg als zentralen Medienstandort für Informations- und Kommunikationstechnologien weiterentwickeln und Projekte der Informationsgesellschaft wie bisher gezielt unterstützen. Mit der “Brandenburger InformationsStrategie 2006” soll dieser Prozess bewusst gestaltet werden.

Die Gewinnung privaten Kapitals zur Finanzierung komplexer Innovationsprozesse ist zwingend notwendig. Deshalb wird die Technologieförderung reorganisiert. Zuschüsse und Bürgschaften sollen weitgehend durch revolvierende Darlehensfonds ersetzt werden.

Wissen, Bildung, lebenslange Fortbildung sind Schlüssel zu persönlichem Erfolg. Aber nicht nur. Sie sind auch der Schlüssel dazu, dass unser Land schneller vorankommt. Hochschulen und eine differenzierte Forschungslandschaft sind wichtige wettbewerbs- und wachstumsbestimmende Faktoren. Wir werden daher die erforderliche Anzahl von Studienplätzen bereitstellen und die Profile der Hochschulen auch mit Blick auf Berlin abstimmen. Unsere Standorte – hierzu zählen auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen - werden wir zur Förderung von Zukunftstechnologien weiterentwickeln.

Um den Hochschulen Planungssicherheit zu geben, ist die Hochschulentwicklungsplanung bis 2005 fortzuschreiben. Dabei verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Hochschulen auskömmlich zu finanzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Gründung privat finanzierter Hochschulen ist dort sinnvoll, wo sie zu einer Bereicherung des Lehrangebots führt und Wettbewerb zwischen den Hochschulen ermöglicht.

An den Hochschulen soll die Einrichtung zukunftsorientierter und innovativer Studiengänge mit internationalen Abschlüssen gefördert werden, die den komplexen und interdisziplinären Anforderungen und Aufgaben der Arbeitswelt entsprechen. Unsere Absolventen sollen eine gute Grundlage für ihre Beschäftigung in Wirtschaft, Verwaltung und Organisation erhalten. Ein attraktives Studienangebot, gute Studienbedingungen, eine umfangreiche soziale Betreuung und nicht zuletzt Stipendien des Landes sind für ausländische Studierende maßgeblich, bevor sie sich für den Studienstandort Brandenburg entscheiden. Diese Bedingungen wollen wir erhalten, damit im internationalen Vergleich wissenschaftlich hochqualifizierter Nachwuchs ausgebildet wird.

Die neuen Informations- und Kommunikationstechniken revolutionieren Lehre, Studium und Forschung. Die Landesregierung wird deshalb die notwendige Ausstattung mitfinanzieren, neue Medien in die Lehr- und Lernformen einbeziehen und die Entwicklung multimedialer Studieninhalte mit Nachdruck unterstützen.

Innovative, technologieorientierte Verbundprojekte zwischen Forschung und Wirtschaft sind eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit brandenburgischer Unternehmen. Durch gezielte Grundlagen- und Angewandte Forschung, Technologie- und Wissenstransfer unter anderem in der Verkehrssystemtechnik und auf ausgewählten ökologischen Feldern sowie der Entwicklung der Profilschwerpunkte Lebenswissenschaften und Materialwissenschaft sollen Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätze verbessert werden.

Mit dem “Brandenburgischen Patentkonzept für Hochschulen und Forschungseinrichtungen” wird ein wichtiger Schritt zur marktwirtschaftlichen Nutzung des Forschungs- und Entwicklungspotenzials für Patentierung und Lizenzierung getan. Die Wertschöpfungskette vom Erfinder bis zum Nutzer soll so geschlossen werden.

Ebenso haben wir uns vorgenommen, die " Infrastruktur in den Köpfen" zu stärken. Die Landesregierung wird eine Bildungsoffensive starten, um die jungen Menschen besser auf die veränderten Anforderungen vorzubereiten.

Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtige Voraussetzung für eine umfassende Persönlichkeitsbildung wird als Aufgabe aller Bildungsbereiche angesehen. Der Medienerziehung und der Ausweitung des Fremdsprachenunterrichts kommt dabei eine besondere Rolle in einem zusammenwachsenden Europa und einer zunehmend global agierenden Wirtschaft zu.

Die Bildungsoffensive bedarf zum Teil gesetzlicher Änderungen. Deshalb wird die Landesregierung im kommenden Jahr einen Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vorlegen. Zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der Bildungsoffensive berufen wir eine Fachkommission. Die Ergebnisse der Schulstandortkommission für den ländlichen Raum werden wir sorgfältig auswerten und für das Gebiet des Verflechtungsraums eine enge Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit Berlin sicherstellen.

Die Landesregierung wird den Lehrerstellenplan so ausstatten, dass Brandenburg in Quantität und Qualität mit den übrigen Ländern konkurrenzfähig ist. Zurückgehende Schülerzahlen zwingen uns, den Abbau der Lehrerstellen fortzuführen. Wir wollen die Entwicklung aber auch nutzen, um zunächst im Primarbereich und dann auch im Sekundarbereich die personelle Situation zu verbessern. Konkret werden

  • der Deutsch- und mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht in der Primarstufe verstärkt,
  • die Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrer weitergeführt,
  • schrittweise der Fremdsprachenunterricht ab Klasse 3 eingeführt und
  • ebenfalls schrittweise die Obergrenzen der Klassenfrequenzen gesenkt.

Auf der Grundlage der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung und Qualitätsentwicklung für die Lehrkräfte wird eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit angestrebt.

In Brandenburg hat sich eine lebendige und vielfältige Schullandschaft herausgebildet. Dazu gehören auch die Schulen in freier Trägerschaft.

Ein Ziel unserer Schulpolitik ist es, Schul- und Ausbildungszeiten zu verkürzen. Hierzu werden verschiedene Modelle zur Diskussion gestellt. Wir wollen grundsätzlich die 6-jährige Grundschulzeit beibehalten. Kindern soll aber ab 2001 auch der Übergang zu Gymnasien und Gesamtschulen schon nach 4 Jahren Schulzeit ermöglicht werden. Die Auswirkungen auf Schulstandorte, die Entwicklung der Kriterien zur Aufnahme in weiterführende Schulen nach der Jahrgangsstufe 4 und dem Abitur nach 12 Jahren erfordern eine gründliche Diskussion. Die Gleichheit der Bildungschancen werden wir dabei gewährleisten, wenn es um die qualitative und strukturelle Orientierung des Schulsystems bei rückläufigen Schülerzahlen geht. Auch die Chancengleichheit zwischen dem ländlichen Raum und dem engeren Verflechtungsraum um Berlin muss gewahrt bleiben.

Unser besonderes Augenmerk gilt der Qualitätssicherung der Schulen, z.B. durch interne und externe Evaluation von Schulen und Schülerleistungen. Wir wollen Abschlussprüfungen in der 10. Klasse ab dem Schuljahr 2002/2003 und das Zentralabitur ab dem Schuljahr 2005/2006. Bei aller Betonung der Eigenverantwortung der Lehrkräfte müssen wir in den Rahmenlehrplänen klar sagen, was Schülerinnen und Schüler auf jeden Fall können und wissen müssen. Dabei wollen wir die Balance finden zwischen dem für die schulische Arbeit erforderlichen Freiraum und der Notwendigkeit, sich an zentralen Vorgaben zu orientieren. Es muss Aufgabe jeder Schule sein, konkrete Ziele für ihre Arbeit zu bestimmen und die erreichten Ergebnisse festzustellen.

Wir starten eine Ausstattungsinitiative für neue Medien mit dem Ziel, dass bis zum Ende der Legislaturperiode alle Schulen über einen Internet-Anschluss und eine sachgerechte Computer-Ausstattung verfügen.

LER bleibt Pflichtfach. Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass in den Schulen Religionsunterricht unter Einbeziehung in den Stundenplan stattfinden soll, sofern die Kirchen dieses Angebot machen. Die Unterrichtsräume werden weiterhin kostenlos bereitgestellt und die vereinbarten finanziellen Zuschüsse geleistet. Die Kirchen werden in ihrem Bemühen unterstützt, ihr Angebot in den Schulen vorzustellen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die Landesregierung nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

Wir werden in Auswertung der Diskussion mit den Schulen von Klasse 3 bis 10 das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler verbindlich bewerten.

Wie bisher wollen wir durch Schuldendiensthilfen die Schulträger bei der Schulbausanierung und beim Schulbau unterstützen und Oberstufenzentren aus Mitteln der EU-Strukturfonds fördern. Denn zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung für alle Jugendlichen, die das wünschen, werden die Oberstufenzentren solange einen besonderen Beitrag leisten müssen, wie das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen in Brandenburg nicht ausreicht. Ausbau und Ausstattung der Oberstufenzentren als regionale Qualifizierungszentren werden auch zukünftig gefördert. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung der Qualität beruflicher Bildung für die jungen Menschen in Brandenburg.

Die Optimierung der Schulverwaltung erfordert eine Konzentration der 18 Schulämter zu staatlichen Regionalschulämtern. Nur so lassen sich die Folgen der großen demographischen Veränderung beherrschen und ein gutes Qualitätsmanagement erreichen. Wir wollen Aufgaben von den Schulämtern auf die Schulen und vom Land auf die Schulämter verlagern. Wir leisten damit einen Beitrag zu mehr Verantwortung vor Ort.

Die Förderung der politischen Bildung ist eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe für die Entwicklung einer demokratischen politischen Kultur im Lande und die Bewältigung der gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben. Politische Bildung hat das Ziel, die Bürger verantwortlich und selbstbestimmt am demokratischen Gemeinwesen teilnehmen zu lassen. Sie ist auch ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von politischem Extremismus.

 

III. Die Entwicklung der Räume

Ein effektiver Staat und weniger Bürokratie sind vorteilhaft für Bürger und Unternehmen. Die Administration unseres Landes muss dem Bürger dienen. Das ist das Grundverständnis. Deshalb haben wir die weitere Optimierung der Brandenburger Verwaltung zügig vorangetrieben. Der sparsame und effiziente Einsatz von Haushaltsmitteln wird durch Nutzung neuer Überwachungs- und Steuerungselemente gefördert. Kosten-Leistungsrechnung, verstärktes Controlling, Dezentralisierung und – wo es sinnvoll ist - Privatisierung von Aufgaben sind wesentliche Eckpfeiler. Die Flexibilisierung des Haushaltsrechts durch schrittweise Einführung der Budgetierung in weiteren Bereichen der Landesverwaltung wird zu mehr kostenorientiertem Arbeiten führen und das Ziel der Haushaltskonsolidierung unterstützen. Darüber hinaus wird die Landesregierung leistungsbezogene Besoldungselemente aufnehmen.

Daneben müssen Normen und Standards weiterhin auf den Prüfstand. Neue Verordnungen und Erlasse sollen möglichst befristetet, bestehende Vorschriften auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Eine Reihe von Regelungen, die das Investitionsverhalten wesentlich beeinflussen, wollen wir mit dem Ziel der Vereinfachung und dem Abbau von Hemmnissen novellieren oder auch abschaffen. Es gilt, besonders unsere Kommunen zu entlasten.

Denn das Leben in unserem Gemeinwesen definiert sich vor allem in den Kommunen. Sie sind das Rückgrat der Gesellschaft. Sie in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen, bleibt eine zentrale Aufgabe der Landesregierung. Die Verfassung gibt uns auf, Gemeinden und Gemeindeverbände finanziell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Die Mittelverteilung zwischen Land und Kommunen, aber auch innerhalb der kommunalen Ebene hat sich bewährt und wird künftig im Rahmen eines Finanzausgleichsgesetzes gebündelt. Die Kommunen können im Ergebnis besser planen. Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen bleiben Ziel des Finanzausgleichs, der jedoch die eigenen Einnahmen immer nur ergänzen kann.

Ein – wenn auch nur bescheidener - Beitrag für die Finanzausstattung der Gemeinden wird durch eine Novellierung des Sparkassengesetzes geschaffen. Das Gesetz soll dem Interesse der Sparkassen an einer Stärkung ihres Eigenkapitals und dem der Kommunen an ausgeschütteten Gewinnen Rechnung tragen.

Bürgernahe, professionelle und effiziente Kommunalverwaltungen werden nur mit leistungsfähigen Strukturen zu erreichen sein. Gemeinden, die mangels ausreichender Leistungsfähigkeit kaum Aufgaben wahrnehmen können, entsprechen nicht dem Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung in der Verfassung und auch nicht den Ansprüchen der Bürger. Wir werden bis Mitte nächsten Jahres prüfen, welche Gemeindestruktur geeignet ist, die Identität der gewachsenen Gemeinden Brandenburgs zu wahren, die Mitwirkung der Bürger zu fördern und eine leistungsstarke Verwaltung zu ermöglichen. Danach soll eine Regelung zur Gemeindestruktur getroffen werden. Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse werden wir weiter fördern.

Bürger identifizieren sich mit ihren Gemeinden. Diese Identität ist Voraussetzung und Anreiz für die Übernahme von Ehrenämtern und Engagement in örtlichen Angelegenheiten. Um das Engagement vor Ort zu stärken, werden wir das Ehrenamt weiter aufwerten, z.B. auch durch ansprechende Bildungsangebote. Denn ehrenamtliches Engagement ist nicht eine bloße Entlastung des Staates. Es ist ein unentbehrliches Fundament unseres Gemeinwesens. Dies gilt gerade auch für die freiwilligen Feuerwehren, in denen rund 70.000 Frauen und Männer unter hohem Einsatz für die Belange ihrer Mitbürger wirken. Ihnen müssen auch in Zukunft die erforderlichen Ausrüstungen zur Verfügung stehen.

Ehrenamtliche sind auch das Herz unserer Sportvereine. Sie vermitteln Kindern und Jugendlichen Spaß und Können, fördern aber auch ihre Persönlichkeitsentwicklung und das Leben in der Gemeinschaft.

Die Liberalisierung der Energiemärkte setzt die kommunalen Energieunternehmen und die Anlagen mit umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung einem verstärkten Wettbewerbsdruck aus. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, allen Unternehmen der Energiewirtschaft gleiche Chancen zu verschaffen.

Die Förderung kommunaler Infrastruktur bleibt wichtige Voraussetzung für Investitionen, insbesondere die Wasserversorgung, die Entsorgung von Abwässern und Abfällen. Die EU-Abwasserrichtlinie stellt das Land und die Kommunen vor große Aufgaben. Im Vordergrund steht die umweltgerechte und kostengünstige Entsorgung. Die Preis- und Gebührenentwicklung muss in sozialverträglichen Grenzen gehalten werden. Dabei hilft uns, dass die rechtliche Stabilisierung der Wasser- und Abwasserverbände erreicht werden konnte. Für ihre wirtschaftliche Stabilisierung wird das Land weitere Schuldendiensthilfen und Förderungen gewähren, betriebswirtschaftlich sinnvolle, freiwillige Zusammenschlüsse unterstützen und die Förderung von dezentralen Kleinkläranlagen fortsetzen.

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen beim weiteren Ausbau einer ökologisch sicheren und kostengünstigen Abfallwirtschaft. Ziel bleibt die Vermeidung unnötiger Abfalltransporte sowie die Erhöhung der Transparenz regionaler Entsorgungsstrukturen. Zur Vorbeugung gegen kriminelle Aktivitäten bei der Abfallverwertung und illegaler Entsorgung auf Kosten der Steuerzahler bereitet das Land eine Gesetzesinitiative im Bundesrat vor.

Die Lasten aus der vereinigungsbedingten Rekonstruktion ostdeutscher Kraftwerke dürfen die Braunkohle im Wettbewerb nicht benachteiligen. Wir begrüßen die Vereinbarung zwischen der Energiewirtschaft und der Bundesregierung zur langfristigen Sicherung der ostdeutschen Braunkohleverstromung bei gleichzeitiger Öffnung des Strommarktes. Die Sanierung in den Tagebaugebieten der Brandenburgischen Lausitz ist für den Strukturwandel der Region notwendig. Deshalb muss das Sanierungsabkommen mit dem Bund über 2002 hinaus weitergeführt werden. Große Anstrengungen mit unserem Nachbarn Sachsen sind insbesondere zur Wiederherstellung des Wasserhaushaltes zu unternehmen.

Die Landesregierung unterstützt die Klimaschutzziele der Bundesrepublik und hält an den Zielvorstellungen ihres Energiekonzeptes fest. Hierzu zählen

  • die stetige Verbesserung der Energieeffizienz
  • der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung im liberalisierten Strommarkt und
  • ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch.

Die zwischen Wirtschaft und Staat vereinbarte Umweltpartnerschaft der kooperativen Zusammenarbeit werden wir fortsetzen.

Alle Gebietskörperschaften in Brandenburg brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Raumordnung und Landesplanung schaffen diesen Rahmen für eine zukunftsgerechte Entwicklung in allen Teilräumen des Landes. Dem Leitbild der dezentralen Konzentration folgend, werden die regionalen Zentren als wesentliche Entwicklungspunkte im ländlichen Raum weiter unterstützt. Gemeinsam mit Berlin wird der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum erarbeitet.

Die kommunal verfasste Regionalplanung hat sich bewährt und wird deshalb fortgeführt. Regionale Planungskonferenzen sollen dazu beitragen, Chancen und Entwicklungsschwerpunkte der einzelnen Regionen besser zu nutzen.

Stadt- und Ortsentwicklung ist mehr als das reine Bauen. Mit unserer behutsamen integrierten Stadtentwicklung schaffen wir den Menschen die Voraussetzungen für die drei existenziellen Säulen: Leben, Wohnen und Arbeiten. Die soziale Stadt sichert das Wohl der Menschen und bezieht die Bürgerinnen in die Entwicklungsprozesse aktiv ein. Die Landesregierung unterstützt nachhaltig und nachdrücklich das von der Bundesregierung aufgelegte Programm “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt”.

Brandenburg ist reich an historischen Stadtkernen. Diese machen wir für die Menschen wieder neu erlebbar. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, einen Teil der vorhandenen Bausubstanz zu sichern und zu modernisieren. Das Erscheinungsbild und die Lebensqualität in den Städten konnte entscheidend verbessert werden. Nun geht es vor allem darum, die Vielfalt von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur für die Innenstädte neu zu beleben. Das Brachflächenprogramm wird fortgeführt, um ehemals militärisch, industriell oder verkehrlich genutzte innerstädtische Brachflächen für die Stadtentwicklung zu reaktivieren.

Die Landesregierung hat mit Erfolg den Bau neuer Wohnungen gefördert, was sich positiv auf die Mieten ausgewirkt hat. Die Sanierung von Altbauwohnungen und industriell errichteter Wohngebäude hat nun Priorität. Die Situation in den Wohngebieten des ehemaligen komplexen Wohnungsbaus wird durch Fortzug der Mieter problematischer. Durch die Wohnungsbauförderung tragen wir dazu bei, die gewachsene soziale Zusammensetzung der Bewohner zu bewahren, das Wohnen bezahlbar zu halten und die Wohnqualität zu verbessern. Mietwohnungsneubau werden wir auf die Innenstädte beschränken und als Ergänzungsbauten in industriell errichteten Wohngebieten fördern. Beim Wohnungsbau werden die Bedürfnisse Alter, Behinderter und Alleinerziehender besonders zu berücksichtigen sein. Die Bildung von Wohneigentum, auch in der Form der Genossenschaften, wird weiterhin unterstützt. Wohnungspolitik heißt auch, dass wir jungen Familien den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen helfen.

Für einkommensschwache Haushalte behält das Wohngeld seine überragende Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, dass das in den neuen Ländern geltende Leistungsniveau für Wohngeldbezieher erhalten bleibt.

Die Strukturen haben sich besonders gravierend im ländlichen Raum geändert. Seit 1990 gingen 80% aller ursprünglich in der Land- und Forstwirtschaft vorhandenen Arbeitsplätze verloren. Mit märkischem Beharrungsvermögen und Flexibilität haben viele Betriebe den Wandel mittlerweile bewältigt. Es bleibt erklärtes Ziel der Landesregierung, den Menschen im ländlichen Raum wirtschaftliche Perspektiven zu bieten. Die entstandene neustrukturierte Landwirtschaft hat gute Zukunftschancen.

Um diese nutzen zu können, ist die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen weiter zu stärken. Die Landesregierung wird sich deshalb für eine Gleichbehandlung aller Rechtsformen und Betriebsgrößen durch die europäische und nationaler Agrarpolitik einsetzen.

Die Altschuldenfrage muss so geregelt werden, dass die verbleibende Last durch die Unternehmen in angemessener Frist getilgt werden kann.

Das Tätigkeitsfeld der Landwirte wird sich stärker und schneller ändern als bisher. Besondere Potenziale liegen in der Erzeugung und Verwertung nachwachsender Rohstoffe, in Angeboten von Urlaub und Freizeit auf dem Lande sowie in spezifischen Leistungen für den Erhalt der Kulturlandschaft.

Unter den Bedingungen einer weiteren Liberalisierung wird die Erschließung von Absatzmärkten zu einer Überlebensfrage für unsere Landwirtschaft. Dabei geht es zu aller erst um die weitere Erschließung regionaler Märkte, aber auch um Anteile am nationalen und europäischen Markt. Der Beitrag der Politik besteht darin, die Qualität der Nahrungsmittel und ihre Herstellung regelmäßig zu kontrollieren. Die Ergebnisse werden dokumentiert und die Verbraucher offen, schnell und gezielt informiert.

Land- und Forstwirtschaft allein können die Lebensfähigkeit der ländlichen Räume nicht gewährleisten. Zusätzliche Impulse versprechen wir uns von einem ressortübergreifenden Ansatz, der die wirtschaftliche Vernetzung von ländlichen und urbanen Räumen herstellt. Einkommensmöglichkeiten im dorftypischen Handwerk, im Gewerbe, im Dienstleistungssektor sind zu erschließen. Nur so können wir funktionierende Dorfgemeinschaften und Arbeitsplätze vor allem auch für Frauen und Jugendliche erhalten.

Unser Ziel bleibt, die Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume Brandenburgs als Wirtschafts-, Sozial- und als Naturraum dauerhaft zu sichern. Die Bildung des gemeinsamen Landwirtschafts- und Umweltressorts ist dazu ein wichtiger Schritt. Gleichermaßen können wirtschaftliches Wachstum und verantwortungsvolle Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen bei sozialer Sicherheit gewährleistet werden. Damit entsprechen wir dem Anliegen der Agenda 21.

Ohne Rücksicht auf ihre ökologischen Folgen kann gerade die Landwirtschaft auf Dauer nicht erfolgreich sein. Brandenburg, dessen Zukunftschancen nicht zuletzt in seiner natürlichen Attraktivität liegen, braucht gesunde Wälder und saubere Seen.

Der Beitrag des Landes zum Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000" wird ein naturschutzpolitischer Schwerpunkt dieser Legislaturperiode sein. Das Land wird seine Verpflichtungen zur Ausweisung von Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfüllen. Wir setzen uns dafür ein, dass den Landwirten für Nutzungsbeschränkungen mit Hilfe von Mitteln aus den EU-Strukturfonds ein Ausgleich gewährt wird.

In der letzten Legislaturperiode ist der Aufbau des Großschutzgebietssystems weitgehend abgeschlossen worden. Biosphärenreservate und Naturparke werden mehr und mehr zu Beispielregionen für naturverträgliches Wirtschaften und Leben. Daraus entwickeln sich für dort lebende Menschen Zukunftsperspektiven. Solche Perspektiven soll auch der Nationalpark "Unteres Odertal" eröffnen. Wir werden dieses außerordentlich anspruchsvolle und richtungsweisende Projekt mit großer Zielstrebigkeit und Geduld angehen und mit allen Beteiligten sprechen. Dabei steht die Landesregierung für einen fairen Interessenausgleich. Aber wir erwarten auch Kompromissfähigkeit und Einigungswillen bei den Beteiligten. Dieser einmalige Nationalpark mit seinem vielfältigen Artenreichtum ist jede Anstrengung wert.

Brandenburg hat sich nicht zuletzt wegen seiner Großschutzgebiete zu einer nachgefragten Reiseregion entwickelt. Vor allem Tagestouristen und Kurzurlauber finden den Weg nach Rheinsberg, in den Spreewald oder nach Bad Saarow und andere Orte. Zunächst wurde ein ausreichendes Angebot an Gaststätten, Pensionen und Hotels geschaffen. Jetzt geht es auch um qualitative Ergänzungen, insbesondere in der Infrastruktur. Radwege, Reit- und Kutschwege, ausgebaute Wanderrouten auf dem Wasser und ein noch abwechslungsreicheres Kulturangebot sollen Gäste ins Land locken. Aber es geht auch darum, das Reiseland Brandenburg besser zu vermarkten und einen Dienstleistungssektor mit einer möglichst hohen Wertschöpfung in Brandenburg aufzubauen. Die Landesregierung wird eine Bestandsaufnahme für Brandenburg vorlegen und eine Dienstleistungsoffensive initiieren.

Die touristische Infrastruktur verbessert zugleich die Lebensqualität der Einwohner. Das Freizeitangebot wird vielfältiger und die Möglichkeiten, Sport zu treiben, verbessern sich. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung der Menschen, hält jung und vermittelt vielen Tausend Aktiven ein Stück Lebensfreude. Wir brauchen moderne Sportstätten. Sanierung und Ausbau werden in Absprache mit den Landkreisen auf der Grundlage einer Sportstättenentwicklungsplanung gefördert. Für den Neubau vereinseigener Sportanlagen hat der Goldene Plan Ost besondere Bedeutung.

Wir sind uns der Bedeutung der Arbeit der Sportvereine bewusst. Daher werden wir die Landessportförderung gezielt fortführen.

 

IV. Die Bürger in ihrem engeren Umfeld

Das größte Problem in Deutschland und erst recht im Osten ist die hohe Arbeitslosigkeit. An Erfolgen bei ihrer Bekämpfung wird die Politik von den Menschen gemessen. Dabei geht es in erster Linie um eine gesicherte Existenz, Anerkennung und Selbstbewusstsein. An der Senkung der Arbeitslosigkeit messen die Menschen auch den Erfolg der marktwirtschaftlichen Ordnung insgesamt. In der marktwirtschaftlichen Ordnung kann dieser Wandel besser gestaltet werden, um durch ihn neue Arbeitsplätze zu schaffen. Für eine längere Übergangszeit muss eine aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben werden.

Die Bundesregierung bleibt in der Pflicht, die aktive Arbeitsmarktpolitik kontinuierlich zu sichern. Wir werden auf absehbare Zeit noch auf arbeitsmarktpolitische Instrumente angewiesen sein, um den Strukturumbruch im Interesse der Menschen abzufedern. Und für das in unseren Kräften Stehende gilt: wir werden die aktive Arbeitsmarktpolitik fortsetzen, um Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

Wir arbeiten daran, diese Instrumente zu optimieren. Bisher wurde schon die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen verbessert. Wir wollen mehr Menschen in reguläre Arbeitsplätze bringen. Dazu werden wir das Volumen der Arbeitsförderung im Land Brandenburg verstetigen.

Schwer vermittelbare Zielgruppen am Arbeitsmarkt bedürfen besonderer Anstrengungen. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit bleibt daher prioritäres Ziel der Landespolitik. Bund, Bundesanstalt für Arbeit und das Land sollen jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen spätestens nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit und jedem anderen Arbeitslosen spätestens nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit ein Arbeits- oder Qualifizierungsangebot machen. Im Rahmen des Landesprogramms "Arbeit und Qualifizierung für Brandenburg" sind Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit vorrangig. Ein Element dieser Strategie ist die Förderung von Existenzgründern aus der Erwerbslosigkeit. Ein weiteres ist – und dafür wird sich Brandenburg auf Bundesebene einsetzen – der verbesserte Zugang der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger zu den Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung. Wir beteiligen uns an einem Modellversuch zur Zusammenarbeit zwischen Sozialämtern und Arbeitsämtern. Die Bekämpfung der Armut im Land Brandenburg hat für die Landesregierung zentrale Bedeutung.

Ein besonderer Schwerpunkt Brandenburger Arbeitsmarktpolitik ist die investiv ausgerichtete Arbeitsförderung. Durch eine systematische Verzahnung der Förderprogramme auf Landesebene und die Umsetzung in den Regionen wird angestrebt, dass - wo sinnvoll - die Förderung investiver Vorhaben durch Strukturanpassungsmaßnahmen und Vergabe-ABM verknüpft wird.

An dem Ziel, allen Schulabgängern in Brandenburg, einen Ausbildungsplatz anzubieten, halten wir fest. Damit wird in einem frühen Stadium der Jugendarbeitslosigkeit entgegengewirkt. Die Landesregierung erwartet aber auch, dass die Wirtschaft im eigenen Interesse ausreichend Ausbildungsplätze bereitstellt. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen werden wir die betriebliche Ausbildung ergänzen und stärken. Diese reichen von Ausbildungsverbünden und überbetrieblichen Bildungsstätten bis zu Ausbildungspartnerschaften.

Unser Land zeichnet sich durch eine gute und flächendeckende soziale Versorgungsstruktur aus. Dabei gilt: Ambulante Hilfe hat Vorrang vor stationärer Unterbringung. Hierfür tragen die Kommunen die größte Verantwortung. Aber auch das Land bleibt der Sicherung und dem bedarfsgerechten Aufbau der ambulanten sozialen Versorgungsstruktur verpflichtet. Stationäre Überkapazitäten wollen wir vermeiden. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, Aufbau und Erhalt ambulanter Dienste und der ehrenamtlichen Struktur weiterhin zweckgebunden zu fördern.

Bei der sozialen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen waren wir bereits vorbildlich: ich nenne die brandenburgische Seniorenwoche und das anerkannte ehrenamtliche Engagement. Die große Zahl der Seniorenbeiräte ist ein sprechendes Beispiel für gelungene Partizipation.

Gleichwohl ist ein Teil alter und behinderter Menschen auf eine qualitativ gute Pflege angewiesen. Die Landesregierung wird entsprechend ihrem Auftrag den bedarfsgerechten Ausbau der stationären sozialen Betreuungsstruktur für besonders Bedürftige fortführen. Trägervielfalt und ambulante Betreuungsformen haben dabei Vorrang vor Trägerinteressen. Wir wollen in dieser Legislaturperiode rund 9.000 Plätze neu bauen oder sanieren und damit die Qualität deutlich verbessern. In Zusammenarbeit mit den Pflegekassen wollen wir das Personals weiter qualifizieren und Beratungsangebote aufbauen.

Die Bemühungen der Bundesregierung, die Renten gegenüber den demographischen Herausforderungen zukunftsfest zu machen und dabei einen angemessenen Ausgleich zwischen Beitragssatz und Rentenhöhe herbeizuführen, verdienen Unterstützung. Ich bin dabei für unterschiedliche Wege offen. Die Interessen der Rentner in den neuen Bundesländern müssen aber gewahrt bleiben. Insbesondere muss die Rentenangleichung fortgesetzt werden.

Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Behinderungen bleiben Ziel der Landesregierung. Für die Integration behinderter Menschen ist der Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung. Der Ausbau der Werkstätten für Behinderte wird weiter gehen. Integrationsfachdienst, Integrationsfirmen und geschützte Abteilungen werden wir auch künftig unterstützen.

Auf Bundesebene unterstütze ich die Idee, die sozialen Sicherungssysteme durch die Einführung einer sozialen Grundsicherung armutsfest zu machen.

Für die Landesregierung steht die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der Prioritätenliste oben an. Wir setzen uns nachhaltig für die Einführung des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs ein, da angesichts stagnierender Einnahmen der Krankenkassen und steigender Ausgaben keine Beitragsstabilität zu erreichen ist.

Brandenburg unterstützt Reformbemühungen zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung, der Stärkung der Hausärzte und der Förderung integrierter Versorgungsformen.

Das erfolgreich begonnene, von Bund, Land und Krankenkassen gemeinsam finanzierte Investitionsprogramm zur Modernisierung der brandenburgischen Krankenhäuser wird fortgeführt. Ziel ist es, bis 2004 das Niveau der stationären Versorgung dem der alten Länder anzugleichen.

Auf dem Gebiet der psychiatrischen Versorgung wird die Sicherung der außerstationären, wohnortnah betreuenden Arbeit für chronisch psychisch kranke Menschen einen Schwerpunkt bilden. Dafür sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Verantwortung gestärkt werden.

Wir wollen weiterhin einen leistungsfähigen Gesundheitsdienst auf kommunaler und Landesebene für gesundheitliche Vorsorge und Gesundheitsförderung.

Jugendpolitik ist für die Landesregierung ein zentrales Thema. Die Landesregierung will den Kindern und Jugendlichen, die in Brandenburg aufwachsen, eine Zukunft bieten. Dazu gehören vor allem Sport- und Freizeitangebote für Jugendliche und Kinder vor Ort. Die Landesregierung unterstützt die Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger durch ihr Personalstellenprogramm. Die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe ist in den letzten Jahren durch gut ausgebildete Fachkräfte deutlich gesteigert worden. Dieses Angebot gilt es zu sichern und weiterzuentwickeln. Zu den Schwerpunkten gehört auch die Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, Polizei und Justiz.

Die Landesregierung setzt sich für gleiche Chancen von Frauen in Ausbildung und Beruf ein. und strebt dabei eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen an. Sie wird dieses Ziel bei der Umsetzung der Mittel der Europäischen Strukturfonds berücksichtigen. In Anbetracht der hohen Frauenarbeitslosigkeit wird die Beteiligung von Frauen an den Förderinstrumenten des Landesprogramms "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit sichergestellt.

Die Landesregierung wird auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes weiter dazu beitragen, im öffentlichen Dienst eine frauengerechte Personalpolitik durchzusetzen. Die berufliche Gleichstellung der Frauen in der privaten Wirtschaft wird auch künftig durch die Frauenförderverordnung unterstützt.

Frauenverbände und Gleichstellungsprojekte, deren Aufgabe die Integration von Frauen in Beruf, Gesellschaft und im ländlichen Raum ist, werden weiterhin gefördert. Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder werden weiterhin angeboten. Ein Schwerpunkt dabei ist die weitere Förderung der Frauenhäuser.

Unsere Familienpolitik will eine familienfreundliche Infrastruktur sowie Familienbildung und -erholung fördern. Unsere Stiftung "Familie in Not" mildert materielle Risiken. Durch umfassende und altersangemessene Angebote der Kinderbetreuung unterstützt die Landesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das KulturLand Brandenburg ist ein überregional wirksames Markenzeichen für den Tourismus und die Standortqualität. Der nachhaltigen Entwicklung des kulturellen Lebens und der Pflege des kulturellen Erbes fühlt sich die Landesregierung besonders verpflichtet. Eine zeitgemäße kulturelle Infrastruktur, die allen Teilhabemöglichkeiten eröffnet, ist Ziel der kulturpolitischen Anstrengungen.

Die kulturelle Infrastruktur, zu der insbesondere öffentliche Bibliotheken, Museen, Theater und Gedenkstätten sowie die soziokulturellen Zentren gehören, ist ein Teil des Ganzen. Ohne die lebendige Entfaltung der Künstler, ohne kulturelle Initiativen blieben sie eine leere Hülle. Im Jahr 2000 wird eine Bestandsaufnahme der Kultur im Land und in den Kommunen vorgelegt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird über Prioritäten der Kulturpolitik entschieden.

Die Landesregierung wird einen Gesetzentwurf für ein Musikschulgesetz vorlegen. Den Theatern und Orchestern soll durch Fortschreibung ihrer vertraglichen Finanzierung unter Einschluss des Theater- und Orchesterverbundes Potsdam, Frankfurt (Oder) und Brandenburg/ Havel Planungssicherheit gegeben werden.

Die Landesregierung wird dem historischen Erbe des Denkmalbestandes, das viele Stadtbilder und Landschaften prägt, weiterhin Aufmerksamkeit widmen. Dabei werden konkurrierende Interessen berücksichtigt. Die Landesregierung wird das Denkmalschutzgesetz novellieren und prüfen, ob ein Denkmalpflegefonds aufgelegt wird.

Die Kirchen und die Jüdische Gemeinde sind wichtige wertbildende Elemente des gesellschaftlichen Lebens in Brandenburg. Kirchliches Engagement im sozialen Bereich und in der Denkmalpflege sind zum Nutzen unseres Landes. Aber auch die Anstrengungen zum Erhalt unserer ortsprägenden Dorfkirchen wissen wir zu würdigen.

In mehreren Städten unseres Landes entstehen jüdische Gemeinden. Das sich dort Entwickelnde wird die Landesregierung weiter unterstützen.

Die Landesregierung ist gewillt, ihre Beziehungen mit der katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde ebenso wie bereits mit der evangelischen Kirche durch Verträge zu regeln.

Das sorbische Volk mit seiner Sprache und Kultur ist mit unserem Land in besonderer Weise verbunden. Zusammen mit Sachsen steht Brandenburg zu seinen Verpflichtungen für die Stiftung für das sorbische Volk. Wir werden auch den Bund fordern, zu seinen Verpflichtungen zu stehen.

 

V. Im Innern konsolidieren – nach Außen bestehen

Innerer Frieden und Innere Sicherheit sind grundlegende Voraussetzungen für ein freiheitliches und friedliches Zusammenleben der Menschen in unserem Lande. Wo Angst vor Straftaten das Lebensgefühl der Menschen bestimmt, herrscht keine wirkliche Freiheit. Innere Sicherheit stellt deshalb einen wesentlichen Verfassungswert dar. Wir bekennen uns zum Recht auf Sicherheit und zum staatlichen Gewaltmonopol. Jedem, der dieses Gewaltmonopol angreift, werden wir mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln entgegentreten.

Dabei ist Kriminalität nicht nur eine Angelegenheit von Polizei und Justiz. Ihre Bewältigung ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Besonders bei der Vermittlung von Werten und Handlungsmustern in der Familie, in Jugendgruppen und in Schulen muss das Menschenbild des Grundgesetzes praktisch erfahrbar werden. Die Landesregierung bekennt sich zu einer leistungsstarken Polizei als Teil dieses Gesamtsystems. Sie wird sicherstellen, dass die Polizei über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung verfügt. Kernbereiche der Inneren Sicherheit wie die Funktionsfähigkeit der Polizei werden gewährleistet.

Brandenburg hat als Land in der Mitte Europas immer von Zuwanderung und neuen Ideen profitiert. Für unser tägliches Leben, für unsere wirtschaftliche Entwicklung und die Chancen auf mehr Arbeitsplätze sind wir auf Impulse von außen angewiesen. Wer versucht, unser Land abzuschotten und Fremde auszugrenzen, wer Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus zum politischen Programm erhebt, der zerstört die Grundfesten unserer Gesellschaft. Es bleibt zentrale Aufgabe unserer Politik, diesem menschenfeindlichen Gedankengut mit allen Mitteln entgegenzutreten. Die Landesregierung wird auch weiterhin ein friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern. Sie wird die Integration von Migranten und Spätaussiedlern unterstützen. Die Landesregierung kann diese Aufgabe aber nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern bewältigen.

Durch die lange EU-Außengrenze entstehen besondere Herausforderungen für die Sicherheitspolitik. Unser Ziel ist es, die polizeilichen Beziehungen zum polnischen Nachbarn auf der Grundlage bestehender Verträge weiter auszubauen, um die Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität zu verbessern. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, in Frankfurt (Oder) eine gemeinsame Dienststelle mit der polnischen Polizei, dem Bundesgrenzschutz, dem Zoll und auch anderen entsprechenden polnischen Dienststellen einzurichten.

Organisierte Kriminalität ist eine große Gefahr für die moderne Gesellschaft. Die Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) muss deshalb weiter ausgebaut und die Zusammenarbeit mit der Polizei intensiviert werden. Grenzüberschreitend tätigen Straftätern werden wir durch eine verstärkte länderübergreifende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden entschieden begegnen. Zu diesem Zweck werden wir die Arbeitsgruppe der Grenzstaatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg sowie Polen unterstützen und auf die Einbeziehung Berlins hinwirken.

Eine bürgernahe und kompetente Polizei, die zudem erfolgreich arbeitet, bedarf neben der Ausbildung auch stetiger Fortbildung. Wir werden ein Qualitätsmanagement einführen und als Standard praktizieren. An der Fachhochschule der Polizei ausgebildete Anwärter werden wir jährlich bedarfsorientiert in den Polizeivollzugsdienst übernehmen.

Ein Ziel der Landesregierung ist es, die Aufbauorganisation der Polizei auf ihre Effizienz zu untersuchen. Arbeits- und Ablaufprozesse sollen gestrafft, die Qualität polizeilicher Arbeit und insbesondere die Eigenverantwortung der Bediensteten erhöht, Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit verstärkt werden. Eine Tiefenprüfung der Funktions- und Organisationsstrukturen werden wir unter intensiver Beteiligung der Polizei durchführen.

Bis zu deren Abschluss 2001 werden die Personalstellen der Polizei auf dem Niveau von 1999 gehalten.

Für eine wirksame Verbrechensbekämpfung ist schnelles Handeln der Strafverfolgungsbehörden unverzichtbar. Es gilt deshalb, die rechtlichen Möglichkeiten zur Anwendung von beschleunigten Strafverfahren und zur Abkürzung von Verfahren weiter auszubauen, damit “die Strafe der Tat auf dem Fuß folgen” kann.

Der Schutz der Opfer von Straftaten muss verbessert, Möglichkeiten eines Schadensausgleichs müssen bereits im Strafverfahren stärker berücksichtigt werden. Bis in den Bereich der mittelschweren Kriminalität bietet der Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Politisch motivierte Straftaten von Rechts- und Linksextremisten werden wir mit Entschiedenheit verfolgen. Das gilt auch für fremden-feindlich motivierte, antisemitische und rassistische Taten.

Aufgabe des Strafvollzuges ist es, die Bevölkerung wirksam vor Straftätern zu schützen und zugleich die Resozialisierung von Inhaftierten zu ermöglichen. Die Landesregierung wird eine erneute Bestandsaufnahme der Situation in den Justizvollzugsanstalten vornehmen. Ein erheblicher Teil der festgestellten Mängel ist inzwischen beseitigt worden. Umfassende organisatorische Veränderungen und Baumaßnahmen sind in Vorbereitung. Die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen in der JVA Brandenburg werden in Kürze abgeschlossen.

Das Programm für den Bau der Justizvollzugsanstalten hat weiterhin hohe Priorität. In den nächsten beiden Jahren werden in den Anstalten über 1000 neue Haftplätze bereit stehen und uns in die Lage versetzen, veraltete Anstalten zu schließen. Mit der Umsetzung des Programms erhält Brandenburg einen modernen Strafvollzug mit hohem Sicherheitsstandard.

Die Landesregierung wird die Vollzugsbediensteten durch gezielte Fortbildung besser dafür qualifizieren, ihre schwierige Aufgabe im Spannungsfeld von Resozialisierung und Sicherheit der Allgemeinheit sachverständig und zuverlässig zu erfüllen. Wir müssen die bei Sicherheitsüberprüfungen festgestellten Defizite umgehend abbauen und die Bediensteten auf ihren Einsatz in den neuen Justizvollzugsanstalten vorbereiten.

Resozialisierung soll verhindern, dass Straftäter rückfällig werden. Wichtig sind schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen, die Arbeit der Gefangenen und - für bestimmte Sexual- und Gewaltstraftäter - therapeutische Behandlung. Resozialisierung darf aber die Sicherheit der Bürger nicht gefährden.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben den Rechtsstaat und seine Institutionen angenommen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Bürger möglichst rasch zu ihrem Recht kommen. Mit Unterstützung moderner EDV-Technik werden Bürgerfreundlichkeit und Effizienz der Justiz weiter verbessert.

Die Landesregierung wird die angemessene Ausstattung der Gerichte mit richterlichem und nichtrichterlichem Personal sicherstellen. Schneller und effektiver Rechtsschutz ist auch wichtig für Brandenburg als Wirtschaftsstandort. Deshalb gilt es insbesondere, die zu langen Verfahrenslaufzeiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verkürzen.

Brandenburg wird im Bundesrat Reformvorhaben zur Vereinfachung und Straffung der Gerichtsverfahren und zur Entlastung der Rechtspflege unterstützen, sofern sie zu einer spürbaren Entlastung führen.

Ein Landesgesetz, das in geeigneten Fällen ein obligatorisches Güteverfahren vor einer Schiedsstelle vorschreibt, wird dem Landtag demnächst vorgelegt.

Die Landesregierung wird sich auch weiterhin für Regelungen einsetzen, die zu einem sozialverträglichen Interessenausgleich zwischen Nutzern und Eigentümern führen. Fehlentscheidungen müssen korrigiert und soziale Härten, die sich aus der Anwendung des Vermögensrechts ergeben, gemildert werden.

Wir unterstützen die Bemühungen auf Bundesebene, die nachlassende Zahlungsmoral zu verbessern. Besonders das Baugewerbe leidet unter säumigen Zahlungen.

Ich habe Ihnen dargelegt, warum wir vor allem Innere und soziale Sicherheit, Wissenschaft und Weiterbildung unterstützen. Aber all diese Fragen stehen und fallen mit der bereits begonnenen Haushaltskonsolidierung. Sicher: Sparen darf nicht zum Selbstzweck werden. Dennoch: gerade um unsere Ziele langfristig zu erreichen, wird die Landesregierung die Finanzen weiter in Ordnung bringen müssen. Die Kredite, die aufgenommen wurden, waren nach der Wende nötig, um Investitionen und damit Arbeit ins Land zu bringen. Dies wurde nicht nur für den Wiederaufbau in den neuen Ländern gemacht, sondern auch in den alten Bundesländern. Jetzt steht die Konsolidierung an.

Die finanzpolitischen Anstrengungen der letzten Jahre waren notwendig. Brandenburg hat seine Nettokreditaufnahme von rund 4,5 Mrd DM im Jahr 1994 auf nur noch 1 Mrd DM im laufenden Jahr zurückgeführt. Das entspricht einem Rückgang der Neuverschuldung um mehr als drei Viertel. Daran wollen wir anknüpfen. Denn wir müssen darauf achten, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes auch in Zukunft erhalten bleibt und nicht durch unkontrolliert ansteigende Zinslasten aufgezehrt wird. Trotz des historisch niedrigen Niveaus zahlen wir jährlich 1,5 Mrd DM Zinsen. Die Zinslast übersteigt damit die Etats der Ressorts z.B. für Wirtschaft, Innen und Wissenschaft.

Diese Entwicklung müssen wir stoppen, wenn wir die Entwicklung des Landes auch in Zukunft noch verantwortlich gestalten wollen. Die Koalitionsvereinbarung beinhaltet, die jährliche Nettokreditaufnahme bis zum Jahr 2002 schrittweise auf Null zurückzuführen. Es führt kein Weg an dieser Tatsache vorbei: Wir werden mittelfristig nicht mehr Geld ausgeben können als wir einnehmen. Das bedeutet, dass alle von der Koalition beschlossenen Vorhaben in den vorgegebenen finanziellen Gesamtrahmen eingepasst werden müssen.

Der Umfang der Haushaltskonsolidierung erfordert, neben gezielten Ausgabekürzungen auch Maßnahmen zur strukturellen Entlastung des Haushalts. In die Prüfung möglicher Einsparfelder werden alle Bereiche der Landesverwaltung einbezogen. Eingriffe in Politikfelder mit hoher Priorität sind dann vertretbar, wenn die Aufgaben effizienter wahrgenommen werden können. Wir stehen heute vor der Frage, welche gesetzlichen Leistungen wir einschränken müssen. Und das ist keine angenehme Aufgabe. Aber wenn wir dauerhaft gestalten wollen, unseren Einwohnern gute Lebensbedingungen, gute Verkehrswege und eine intakte Umwelt bieten wollen, dann müssen wir unseren Haushalt weiter in Ordnung bringen.

Wir streben an, die Kofinanzierung der EU- und Bundesprogramme sicherzustellen. Die Anzahl der Förderrichtlinien für das neue Haushaltsjahr wird überprüft. Ziel ist es, die Förderaktivitäten zu bündeln, um eine noch höhere Effizienz zu erreichen.

Die Landesregierung wird sich für die Verstetigung des GA-Mittelansatzes auf hohem Niveau einsetzen. Sie hält deshalb die Einbeziehung der GA-Ost in die haushaltsrechtliche Sperre von 10% der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsgesetz 1999 des Bundes für ein falsches Signal.

Die Brandenburg zufließenden EU-Mittel werden zur wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung sowie zur Arbeitsförderung eingesetzt. Schwerpunkte der Förderung sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, die Stärkung unternehmerischer Potenziale, der Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie der Schutz der natürlichen Umwelt.

Einen wichtigen Schritt zur Konsolidierung werden wir durch eine schlankere Verwaltung machen. Mit dem Abbau von insgesamt 8.000 Stellen bis zum Jahr 2005 – unter Einhaltung der mit den Gewerkschaften im Sommer geschlossenen Rahmenvereinbarung - hat sich die Koalition ein hohes Ziel gesetzt. Aber die Begrenzung der Personal- und konsumtiven Sachausgaben sind der Schlüssel für die Fortführung und Verstetigung einer investitionsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik.

Brandenburg hat unter allen neuen Ländern die besten Chancen, aus der Rolle des armen Verwandten herauszuwachsen und mit eigener Kraft zu Ländern wie Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz aufzuschließen. Diese Chance wollen wir nutzen.

Die dynamische Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg ist allerorts zu spüren. Zudem haben mit dem Umzug der Bundesregierung auch viele administrative Einrichtungen, Lobbyverbände und Unternehmen ihren Sitz in Berlin genommen. Unsere Region hat damit erheblich an Bedeutung gewonnen. Daran wollen wir teilhaben und die Nachfrage, soweit möglich, auch aus der Region bedienen.

Der Gemeinsame Koordinierungsrat und die gemeinsame Landesplanungskonferenz sehen Berlin-Brandenburg als eine Region. Unsere Zusammenarbeit wollen wir auf vielen Feldern vertiefen, seien es nun Ausbau der Infrastruktur, Wirtschaft oder Wissenschaft und Forschung.

Langfristiges Ziel der Zusammenarbeit von Brandenburg und Berlin ist die Fusion beider Länder. Vordringliche Aufgabe ist es, Vertrauen bei der Bevölkerung zu schaffen und die eingeleiteten Haushaltskonsolidierungen beider Länder konsequent fortzuführen. Ist dies gelungen, kann über weitere Schritte zügig entschieden werden.

Ein immer größerer Teil der politischen Rahmenbedingungen wird heute von der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament bestimmt. Deshalb will die Landesregierung ihre Vertretung in Brüssel stärken.

Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich die EU zu einer Gemeinschaft der Bürger entwickelt. Europapolitische Entscheidungen müssen für die Menschen im Land klarer und nachvollziehbarer werden. Wir setzen uns auch dafür ein, dass von der EU nur solche Fragen entschieden werden, die auf regionaler oder nationaler Ebene nicht adäquat gelöst werden können.

Europäische Solidarität ist kein Lippenbekenntnis. Die Landesregierung wird auch künftig EU-Hilfen für den Strukturwandel nutzen: Über 6 Mrd. DM Strukturfondshilfen wird Brandenburg bis 2006 erhalten. Damit wollen wir die Infrastruktur modernisieren, Unternehmensansiedlungen vor allem in zukunftsträchtigen Bereichen fördern, die ländlichen Räume stärken, die Umwelt verbessern und Arbeitskräfte für neue Aufgaben qualifizieren.

Die Osterweiterung der Europäischen Union ist eine historische Aufgabe. Für Brandenburg liegt darin die Chance, von der bisherigen Randlage in eine für seine Entwicklung günstigere Mittellage zu kommen. Wir müssen heute daran arbeiten, schnelle Verkehrswege insbesondere in Richtung Breslau, Posen und Stettin voranzutreiben und neue Grenzübergänge zu schaffen. Durch das Zusammenwachsen der EU-Staaten zu einem Europa der Regionen eröffnen sich Städten und Gemeinden neue Möglichkeiten. Die Entwicklung der Städte muss mehr im regionalen Zusammenhang und im Verbund mit den Nachbargemeinden gesehen werden. Gemeinsame regionale Leitbilder, Städtenetze und grenzübergreifende Entwicklungskonzepte mit den polnischen Nachbarn wollen wir über die Euroregionen initiieren und fördern.

Die Landesregierung unterstützt den zügigen EU-Beitritt Polens. Deshalb lautet eine wichtige Konsequenz aus dem Fortschrittsbericht: Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten praktische Unterstützung bei den notwendigen Anpassungsmaßnahmen anbieten und uns bei der EU für eine Intensivierung der Hilfen für die MOE-Länder einsetzen.

Gerade in den Grenzregionen gibt es aber auch Ängste vor wirtschaftlichen Verwerfungen und neuen Sicherheitsrisiken. Die Menschen in der Grenzregion sollen sicher sein, dass ihre Befürchtungen ernst genommen werden.

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen ist in den vergangenen Jahren vertieft worden und muss zum beiderseitigen Nutzen weiter ausgebaut werden. Die Landesregierung wird in der neuen Legislaturperiode brandenburgische Unternehmen darin unterstützen, die polnischen Absatz- und Zulieferermärkte noch intensiver zu nutzen. Denn gute Beziehungen zum Nachbarland Polen liegen in unserem ureigenen Interesse.

Die Euroregionen bleiben ein wichtiger Katalysator für die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Mit unserer Nachbarwojewodschaft Lubuskie sind wir auf dem Weg zu einer Partnerschaftsvereinbarung. In Berlin und Warschau werden wir uns für den Ausbau weiterer Grenzübergänge einsetzen.

Unsere Nachbarn - im In- und Ausland - beobachten sehr sorgfältig, wie sich das gesellschaftliche Klima in Brandenburg entwickelt. Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit schaden uns in jeder Hinsicht. Wir treten allen extremistischen Entwicklungen mit großer Entschiedenheit entgegen.

Unser Leitbild für Offenheit, Respekt, Solidarität und Recht ist das Handlungskonzept für ein tolerantes Brandenburg. Es zielt u.a. darauf, die Verankerung unserer demokratischen Verfassung in der Bevölkerung zu stärken und sie dafür zu gewinnen, sich an der demokratischen Regulierung von Konflikten und Interessengegensätzen zu beteiligen. “Tolerantes Brandenburg” ist nicht nur ein Konzept der Landesregierung, es ist vor allem ein Konzept von Menschen für Menschen im Lande. Die regionalen Arbeitsstellen und das Mobile Beratungsteam leisten da wertvolle Hilfe.

Zu den weiteren konkreten Vorhaben der Landesregierung gehören

  • das Konzept "Weltoffene Schule",
  • die Verbesserung der Konfliktbewältigungskompetenz von Jugendlichen,
  • internationale Begegnungen,
  • Hilfen für schwer erreichbare Jugendliche, sowie die Fortbildung und Beratung von pädagogischen Fachkräften
  • die Initiative "Weltoffenheit schafft Arbeitsplätze".

 

VI. Kräfte bündeln - Chancen für Brandenburg nutzen

Die dritte Wahlperiode nach der Wende liegt vor uns. Wiederum stehen wir vor enormen Herausforderungen. Diese Herausforderungen betreffen Brandenburg, sie betreffen Deutschland und sie betreffen uns als Teil der gesamteuropäischen Entwicklung. Das ist der Rahmen, der uns gesetzt ist.

Die Landesregierung hat die Aufgabe, innerhalb dieses Rahmens das Beste für Brandenburg herauszuholen. Die Politik muss die gestaltende Verantwortung für die Marktwirtschaft übernehmen, sonst käme die soziale und gesellschaftliche Verantwortung zu kurz.

Dabei sehen wir uns in der Pflicht, dem Gebot der Sozialverträglichkeit zu seinem Recht zu verhelfen. Das sind wir den Menschen schuldig, die uns das Vertrauen gegeben haben.

Wir müssen weiterhin das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat stärken. Unser geltendes Recht ist demokratisch legitimiert, aber es muss eben auch von uns gestaltet werden. Gesetze stiften Rechtsfrieden in einer Gesellschaft jedoch nur dann, wenn die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, dass gleiches Recht für alle gilt. Hier geht es um die sichere Perspektive für die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West.

Und noch eines gilt es zu befördern: Wir müssen lernen, Konflikte und parteipolitischen Streit zu akzeptieren. Das gehört zu einer lebendigen parlamentarischen Demokratie. Den Grundwerten Freiheit, Recht und Einigkeit volle Geltung zu verschaffen, bleibt unsere gemeinsame Aufgabe.

Gelingt es uns, in Kirchen, Vereinen, Verbänden, Parteien, Gewerkschaften oder anderen gesellschaftlichen Organisationen - die Bürgerinnen und Bürger für diese Werte zu gewinnen, dann rücken wir dem Ziel einer solidarischen Gesellschaft im neuen Jahrtausend näher.

Unsere Zuversicht speist sich aus dem, was wir erreicht haben: Brandenburg steht im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern gut da. Hohes Wirtschaftswachstum und gute Zahlen für die Produktivität geben dafür den Ausschlag. Berlin als Metropole und Bundeshauptstadt treibt unsere Zukunftsentwicklung zusätzlich an. Die bevorstehende EU-Osterweiterung bewirkt, dass Brandenburg weiter in die Mitte Europas rückt: Dies ist vielleicht sogar die größte Zukunftsperspektive. Wir müssen sie nur nutzen.

Deshalb appelliere ich an Sie und alle Bürgerinnen und Bürger im Lande: Packen wir es an. Geschenkt wird uns nichts, aber es lohnt sich. Denn wir tun es für Brandenburg! Lassen Sie uns an die Arbeit gehen: geduldig und entschlossen, kreativ und aus Tradition selbstbewusst. Brandenburg hat eine gute Zukunft!

 nach oben © Landesregierung Brandenburg, 1999