Staatskanzlei

Kabinett regelt Verfahren zur PID in Brandenburg

veröffentlicht am 28.01.2014

Das Brandenburger Kabinett hat heute die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Landesärztekammer Zentren für Präimplantationsdiagnostik zulassen kann. „Damit haben wir die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Präimplantationsdiagnostik in Brandenburg geschaffen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack. Sie hob hervor, dass mit der Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine kompetente und unabhängige Stelle über die Einhaltung der strengen gesetzlichen Zulassungsvorgaben wache. „Damit ist die Aufgabe in zuverlässiger und sachkundiger Hand.“ Bereits in der vergangenen Woche hatte der Landtag dem Gesetz zum Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg zugestimmt. Diese Kommission entscheidet über die Zulässigkeit von Anträgen zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik. In Deutschland ist nach § 3a des Embryonenschutzgesetzes die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer (Präimplantationsdiagnostik, PID) im Grundsatz verboten. Nur in engen Grenzen darf die PID ausnahmsweise durchgeführt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die genetische Untersuchung in für die PID zugelassenen Zentren vorgenommen wird. Die jetzt beschlossene Verordnung überträgt das Zulassungsverfahren auf die Landesärztekammer Brandenburg.